Deduktion A


"Daß ein Begriff völlig a priori erzeugt werden, und sich auf einen Gegenstand beziehen solle, obgleich er weder selbst in den Begiff möglicher Erfahrung gehört, noch aus Elementen einer möglichen Erfahrung besteht, ist gänzlich widersprehend und unmöglich. (...) Ein Begriff a priori, der sich nicht auf diese (d.i. mögliche Erfahrung) bezöge, würde nur die logische Form zu einem Begriff, aber nicht der Begriff selbst sein, wodurch etwas gedacht würde.“ A 95

Alle Begriffe, so müssen wir schließen, seien Gegenstandsbegriffe. Und alle Gegenstandsbeziehung muß die Form einer möglichen Erfahrung haben. Es gibt also nur Erfahrungsbegriffe und Begriffe, die Erfahrung ermöglichen und in durch ihren apriorischen Gegenstandsbezug Gegenstände als zu erfahrende in der Form der Bestimmbarkeit bewußt machen.

Begriffe sind Verbindungen in der Vorstellung einer Relation (Beziehung), die Erfahrung als Möglichkeit von Erkenntnis im Verhältnis von Denken, das Begriffe gebraucht und Gegenständen, auf die als Gegebene die Begriffe durch die Verbindung bezug genommen zu haben das Erfahrungsverhältnis bewußt machen.

Im Bewußtsein der Erfahrung als Gegenstandsbeziehung des Denkens durch Begriffe ist die Erfahrbarkeit in Begriffen des Bestimmbaren (Materie des Gegenstands) und der Erfahrenheit als Erkenntnisgeltung in Betimmtheit eines Gegenstands als Form funktionell verbunden – und es ist Erweisgrund der Deduktion, daß diese Funktionsverbindung nur Einheit haben und mithin erst möglich sein kann, wenn das Denken im Begriff der Erfahrung sich selbst bewußt sein kann, daß seine a priorische Formverbindung mit der Bestimmbarkeit ein wirkliches Erkennen in materieller Bestimmungsarbeit begleiten kann, unabhängig davon aber keine Bedeutung hat. Das A priorische Bewußtsein der Form wirkt dann in ihrer Bezugsbestimmung wie eine Verpflichtung in und zur Beurteilung, - nicht ob die materiale Erfahrung der Form entspricht, denn das kann sie nicht anders, sondern ob die materielle Bestimmung Erkenntnis aus wirklicher Erfahrung ist: wir ersehen uns in der transzendentalen Apperzeption (als dem Selbstbewußtsein des Verstandes) dazu verbunden, die Erfahrungsbedingungen der Erkenntniskriterien zu wahren und aus der Selbsterkenntnis der beteiligten Vermögen – auf deren Begriffe hin sich der Begriff der Erkenntnis aus Erfahrung a priori in seiner Gegenstandsbeziehung bestimmen muß – dies Vermögen in einer ihnen und ihrer Verbindung zu einem einstimmenden Erfahrungsbewußtsein angemessenen Tatkraft tätig sein lassen zu können. Die Selbsterkenntnis wird mit der Bestimmung von Bedingungen als Vermögen zur Fürsorge (Verantwortung) der Handlungsvermögen im Erkenntnisverhalten. Erwerb der Fähigkeit zur Haltung der Objektivität.

Kein Kriterium der Wahrheit außer der Einsicht in der einteilenden Verantwortung:

Die Reflexion der Gegenstandserkenntnis wendet sich aus der Beachtung der Begriffe in Erarbeitung ihrer Bestimmung in die Verantwortung für die Bildung der Vermögen und der Angemessenheit ihres Seinkönnen als sie selbst in Funktion und Selbstbewußtheit. Das Leitende durch diese Orientierungswendung unter Wahrung der Objektivität für die Erfahrungserkenntnis sind die Ideen, die nur als Ideen der Vermögen das Maß der Angemessenheit in der Anmessungstätigkeit der sich in reflektierender Urteilskraft bildenden Vernünftigkeit, einem jeden das Seine zuerkennend sich so verhaltend, daß ein jedes das Seine zu tun oder zu lassen vermag, Bestimmungen und Grenzen sich einsichtig teilend.

Freiheit in der Erfahrungs- und Orientierungserkenntnis als Gerechtigkeit.