Kritik der Ontologie


Ontologie sollte als Erste Philosophie die Grundlegung sein von Metaphysik als der Erkenntnis von Prinzipien.

Auf ihr sollte die Erkenntnis der drei leitenden metaphischen Themen - Seele, Welt, Gott beruhen und von ihr her die Rechtfertigung des Gebrauchs von Begriff und Methode zu erhalten, über die Substanz und die Relationen dieser drei metaphyischen Gegenstände etwas wahrheitsfähiges zu denken und zu sagen. In der Tat wurden so diese drei Themen der metaphysica specialis zu Gegenständen einer rationalen Erschließung.

Die kantische Kritik bringt nun zur Einsicht, dass die ontologischen Leitbegriffe der rationalistischen Metaphysik, wie Substanz und Relation, oder Möglichkeit und Notwendigkeit, an einen Verstandesgebrauch gebunden sind, der die erforderliche Unabhängigkeit von der Erfahrung des in der Welt Gegebenen nicht gewährte, sondern die Vernunft in ihrer Ausrichtung zur Erschließung von Prinzipien in für sie unter den vorausgesetzten Bedingungen von Ontologie, also der logisch konstitenten Erfassung des Seienden als Seienden, unlösbare Schwierigkeiten bringt.

Was von der Kritik der Vernunftvermögen her noch Metaphysik heißt, deren Aufgabe der Prinzpienerkenntnis ja nicht erledigt ist, das ergibt sich aus der nun einzig noch möglichen Grundlegung, die dem Werk der Kritik seiner Vermögen aufgegeben ist.

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„Als metaphysica generalis will Wolffs Erste Philosophie, vor allem Aufbau von Seinslehren, welche Welt, Gott, Seele zum je eigenen Thema haben, klarstellen, welche Betimmungen für alles Seiende schlechthin, für „Dinge überhaupt“ (entia quaecunque) gelten.“ Heimsoeth S. 5

(„In Wahrheit liest Wolff seine Kategorien samt der definitorischen Erläuterung an Gegebenem ab (ab experientia)“ S. 6)

Gott, Welt, Seele können nicht als seiend umfassen begriffen werden. Sein ist weder ein reales Prädikat (nicht als realseiend) noch ein Allgemeinbegriff.

Das Gottsein, das Sein von Welt und das Sein als Seele sind nicht verschiedene Seinsweisen, die als Seinsarten das Sein einteilen könnten.

Sein muß als Sein von Seiendem verstanden (gedacht) werden (in Bewußtheit sein können). Das All des Seienden aber ist die Welt, unter der weder Gott (als Seiendes neben anderem Seienden; nicht als Seiendes, das „alle Realitäten“ enthält – Kant Vorlesung Metaphysik 1793, 28,2.1/i.U. zum All der Realität – noch als das, woraus alles Seiende geworden ist (Anselm Monologion: alles durch Gott, nicht „aus“ ihm)) noch die Seele einbegriffen sein können. Auch die Seele kann sich im Verhältnis zu sich selbst nicht einfach als ein Seiendes begreifen, aber auch nicht als nicht-seiend. Denn sie kann sich selbst nie so gegeben sein, wie sie selbst ist, da ihr Selbstsein entscheidend und unterscheidbar im Verhalten besteht, das sich im actus auch des Verhalten zu anderem und zu sich besteht und das sie selbst nur in besonderen Akten erinnern könnte, allgemein aber nur in Bedingungen von Vermögen zu begreifen vermag, darin ihr Erkenntnisverhalten selbst Aufgaben zur Selbstorientierung und Regulierung ihrer Handlungen übernimmt, um als es selbst sich identitätswahrend einheitlich verhalten zu können: sie trägt darin aufkommende Widerstreite in sich selbst aus und ihr Selbstsein besteht in einer Entscheidungskraft, die sich nur in den Entscheidungshandlungnen selbst bewähren kann und also vor der Entscheidung nicht anders beschrieben werden kann denn in der Teilnahme an der Verantwortung vor die Selbsteinstimmung und Selbstgemäßheit wie die Teilhabe an der Entscheidung, wie sie selbst als sie selbst überhaupt in Ausübung ihrer Vermögen sein kann: so nämlich, daß sei vermag, was sie als zu vermögen notwendig von sich begreift. Wir nennen eine solche Selbsterkenntnis eine der in reflektierender Urteilskraft praktische Vernunfterkenntnis, die sich in ihren Verfahren und Möglichkeiten grundlegend von der theoretischen Erkenntnis der Vernunft im Verstandesverhalten unterscheiden muß.

Darum ist auch keine allgemeine Ontologie als Lehre vom Seienden als solche nun im ganzen der Verhaltesnbestimmung der Seele zu Gott und zu Welt sowie zu sich selbst zugrundezulegen und einer Lehre der Philosophie als Metaphysik systematisch vorzuordnen. Notwendig ist vielmehr zur Grundlegung die Kritik an der Ontologie in diesem Funktionsanspruch von Metaphysik durch reine Vernunfterkenntnis. Reien Vernunft kann gar nicht anders als in ihrer sich systematisch organisierenden Erkenntnis das All des Seienden in Gedanken so zu fassen, daß alles, was ihr Thema werden kann – auch Gott und Seele, in es inbegriffen sein zu müssen scheint.

Das Seiende aber ist ein solches nur denkbar in der Form eines Gegebenen, dieses aber als möglicher Gegenstand von Bewußtsein überhaupt. Kant nun zeigt, daß die Einheitsbedingungen eines jeden möglichen Gegenstandsbewußtseins mit der Einbildungskraft notwendig Formen des Anschauungsverhaltens einbeziehen müssen, so daß der Verstand überhaupt ein Mannigfaltiges zur Verbindung hat, um ein Etwas als in Bestimmtheit gegebenes denken zu können. Mit der kritischen Einsicht, daß wir für die Einheit des Selbstbewußtseins in allem Gegenstandsverhältnis keine andere als sinnliche Anschauung für uns annehmen können, (eine Intellektuelle Anschauung aber die Unterscheidung von Verstand und Anschauung aufhöbe) und daß ohne Unterscheidung der Vermögen von Verstand und Anschauung noch nicht einmal Möglichkeit von Wirklichkeit zu differenzieren sind, wir also gar keine Möglichkeit zur Philosophie oder zur Reflexion hätten, ergibt sich die zugleich Selbstkritische wie ontologiekritsiche Konsequenz für das Verstandesbewußtsein der Vernunft, daß die einzig mögliche Ontologie aus der Erkenntnis der Gegenstandsbedingungen im Verhalten zur Möglichkeit ihrer Erfahrbarkeit entspringen und sie nur noch mit dieser Kritik der reinen Vernunftvermögen im urteilenden Verstandesanspruch eine Grundlegungsbedeutung für die Metaphysik hat, die nun ihrerseits in der Kritik der Vermögen Erkenntnis von Prinzipien freisetzt, die ursprünglich weiter gefaßt sein müssen als die der theoretischen Erkenntnis, aber eben nicht durch Erweiterung der Geltungsmacht von Kategorien sondern umgekehrt nur durch ihre Begrenzung das Erkenntnisfeld der reinen Vernunft als ursprünglch praktsicher kritisch reflexiv erröffnet und damti der Metaphysik eine Grundlegung gegeben werden kann.

Weder ist die Welt als Inbegriff alles Seienden selbst ein Seiendes, ohne das das Verhalten der Seele in der Zusammenfassung durch Wirkliches und Mögliches in der Zeit hindurch einbezogen wäre, noch können die Verhaltensbedingungen durch Verhältnisse zwischen Gott, Welt und Seele ohne Ausübung der Seelenvermögen unter Annahme ihrer Vollkommenheit des Handelns ganz als Erkenntnis (also  des Aufgehens all ihrer Vermögen in reiner Erkenntnis – als Theoria - ) stimmig bestimmt (und also die Einheitsbedingung der Seele in Selbstbewußtsein ihres Handelns und ihrer Aufgaben – auch der Irrtumsfähigkeits als Erkenntnisbedingung aus Erfahrung) gewahrt werden) – nicht als bestimmt gegeben angenommen werden.

In den Seelenvermögen hat die Welt Bedingungen ihrer verbindungsbedingten Einheit und Identität, die nicht als ein Seiendes in der Welt gedacht und erkannt werden können, sondern der Seele im Weltverhältnis selbst als Bedingungen in Maßgeblichkeit dienen. Erst als Ideen jenseits der Weltdifferenz – Weltseele und Gott: Realität in Orientiertheit.

Das Seiende als solches zu erkennen aber erfordert ein Gedächtnis/ ein Gedachtseinkönnen als möglicher Gegenstand von Erkenntnis.

Dies geht aus den Kategorien hervor, mit denen die Ontologie traditionell das Seiende als etwas vom Nichts abgrenzt und ihm seine Formbestimmung des Seinkönnens von etwas gibt.

Kant zeigt, daß dies insgesamt Funktionen der Gegenstände sind, und nur in Verbindung mit der Rezeptivität = Verhalten zu Gegenständen als erscheindend in Welt Einstimmung haben (einheitlich gebraucht werden) können.