Paralogismus der Seelenlehre


Seele als Subjekt des Urteils

- also der Urteilshandlung, die durch die Seele vermocht und vollbracht wird, darin sie also als das Vermögen begriffen ist, das sich im Begriff der Vollkommenheit dieser Handlung in ihre Art bestimmt – also das Vermögen diese Handlung als Art ihres Verhaltens zur seiner Identititäts-Bestimmung hat (Art in Einteilung von Handlungsarten nach Vermögen schließt Umkehr ein: Einteilung von Vermögen nach Handlungsarten, da durch die einteilend sich bestimmenden Art-Begriffe des Handlungsverhaltens die Vermögen in ihre Art bestimmt werden)

- Als Satzsubjekt: als Subjektbegriff im Urteil, das den Gegenstand des Urteils benennt. Durch die funktionsdifferente Definition (nach Urteilsfunktion – was nie Prädikat werden kann) wird der Begriff der Substanz definiert (! obwohl doch Kategorien gar nicht definierbar sind!) in der Gebrauchsfunktion in Trennung von der Prädikatform der Verbindung. Damit würde er aber nicht vereinbar sein mit dem Bewußtsein des Gegenstands: Substanz als Gegenstand verhält diesen ins unbegriffliche, nicht bewußtseinsfähige: Ding an sich

 

Die Funktion der Substanz ist dagegen in der Verbindung vielmehr als kategoriale diejenige, die es erlaubt in Unterscheidung zur Verbindungshandlung als Handlung in dieser des Gegebenen (in Rezeption) bewußt zu sein und dieses Gegebenheit als Bedingung im Erkenntnisbewußtsein mit dem Handlungsbewußtsein als Selbstbewußtsein (vgl. A 342 – A 6881) zu haben, das sich auf das Gegebene als zu Verbindendes bezieht: also im Urteil die Verbindungsfunktion im Gebrauch von den Verbindungsleistungen der Einbildungskraft für die Einheit der Anschauung unterscheidbar hält, da sie ohne einander kein Gegenstands- und kein Erkenntnisbewußtsein sich erzeugen / entspringen lassen. Das Ursprüngliche des Selbstbewußtseins ist also nicht selbst gemacht, sondern in ihm das Selbstmachen teil am Gegebenseinlassen, was sich durch alles Bestimmen hindurchzieht und ein Bestimmbares als Form und Materie annimmt, von dem sich alles Formgebende ursprünglich hat mitbestimmen lassen, weil es zu den EinheitsBedingungen der Gegenstandsform von ErkenntnisBewußtsein überhaupt gehört.

Im Paralogismus wird die Begriffsdefinition, die sich nur auf den Gebrauch in der Funktiosndifferenz und der Funktionsverbindungen beziehen kann, als Realdefinition genommen: für den Substanzbegriff ist aber eine Realdefintion nur im empirischen Gebrauch möglich. Eine Identifikation mit dem Subjektbegriff im Urteil – aus der Nennkraft von dessen Wort in reiner, ursprünglicher Bedeutung – dann ist aus einer Kategorie eine Idee gemacht, die in ihrer Bedeutung alle Prädikate enthält: vollständig bestimmt und damit die Totalität seiner Bedingungen (die sich nur auf Gebrauch beziehen können, wenn es Begriff eines Vermögens ist) in einem Gegenstand begriffen.

Ideen können nun dem Bewußtsein, in dem sie erscheinen, nie entgegengesetzt werden, sind darum ursprünglich erscheinend mit dessen Selbstbewußtwerdung und können nur in Darstellungen eiens Verhatlens gedacht werden, darin ein Bewußtsein, vertreten durch ein einzelndes Subjekt, das sich eines Verhaltens in irgendeiner Art bewußt ist- hier also notwendigerweise des Denkens, wenn es um die Denkbarkeit der Idee geht und wir urteilend darüber nachdenken, sich zu der Verhaltensausrichtung verhält, die es im Handlungsverhalten, das es „begleitet“, einnimmt: das es also als begleitend ist: denkbar in Bestimmungen des Wohin, des Woher – also im Bewußtsein denkbarer Richtungsentgegensetzungen, was die Bestimmung der Handlugnshaltugn betrifft: diese leitet sich entscheidend von der Entgegensetzung ovn Zweck und Grund ab, die aus entgegengesetzer Richtung das andere bedingen und so mitbestimmen.

Kein Zweck kann gelten, wenn er nicht im Maß des Vermögens gegründet ist, das sich in der Angemessenheitsbedingung des Verhaltesn des Handelns in seiner Art darstellt – als o sich nach dem Grund ausrichtend.

Kein Grund kann einem Handeln in dessen Verhalten zu sich gegeben werden, der sich nicht in einer Zielbestimmung darstellt – worumwillen: das Vermögen als Maß ist in der Bestimmung dieses Maßes selbst Zweck.

So erscheint der Vernunft der Grund als gesuchter in der Gestalt des Zwecks und kann darum nur als Geltungsgrund gefunden werden, wenn der Zweck erreicht und die Vermögen, die sich in diesem Zwekc bestimmen, erfolgreich sind und so als gebildet gelten können. Die Grundsuche ist ein Handlen der Vernunft, das von der Bildungsarbeit der zweckmäßig in Gebrauch genommenen Vermögen als deren Selbstanmessung begleitet ist, die Grund und Maß in der Zweckmäßigkeit gibt.

Die Bildungsarbeit des Vernunfthandelns zum Verstehenkönnen, was sie sucht, woher sie sich bestimmt und woraufhin das geht (Endabsicht), ist Verhalten der Urteilskraft in der Vernunft, die mit dem Vermögen des Verstandes in der Einheit all seines Gebrauchs auch die Geltungsbedingungen ihres Vermögens zu Zweck hat und so die „allseitige Bildung der Vermögen der Persönlichkeit“ als Einheit der sittlichen Zwecke begründet. Deren Einheit aber erfordert Weisheit und der Bildungsweg ist so von der Liebe zur Weisheit geleitet, die nicht als Zweck, sondern nur in ihrem Liebesvermögen und ihre Liebenswürdigkeit selbst geliebt werden kann, da sie sich als das Gütige im Ursprung zeigt, das neidlos allen gönnt, was sie ist und gibt, was wir nur annehmen können, da wir es gut und treu wiederliebend weitergeben.

    

1     alle Erscheinungen im Raume, als von den Handlungen des Denkens ganz     unterschieden vorzustellen