Metaphysische Deduktion


Metaphysische Deduktion der Urteilsfunktion der reinen Verstandeserkenntnis (2002)

Die metaphysische Deduktion geht vom absoluten Verstand aus, der sich als eine Einheit „nicht allein von allem Empirischen, sondern sogar von aller Sinnlichkeit“ aussondert. (B 89 / 90)

Er sondern sich nicht nur von etwas neben ihm, sondern aus diesem heraus ab. Also muß seine Einheit dessen Einheit sein, die er nur heraussondern, wenn er sie als die ihre: die Einheit sinnlicher Erkenntnis gegeben haben kann.

Auf dieses aus- und abgelöste Sein als absolute Einheit bezieht sich Kants Hinweis (B 92), daß der Verstand „oben bloß negativ erklärt“ wurde: „durch ein nicht sinnliches Erkenntnisvermögen“. Entscheidend ist das Sinnliche als Gegebenheitsweise von Gegenständen, denn es geht um die Art, wie es Erkenntnis für den Verstand geben kann.

Die metaphysische Deduktion bewegt sich im Selbstbewußtsein des Verstandes, ohne daß dieses als solche gesetzt wäre. Es ist nicht als Selbstbewußtsein Grund, sondern der Verstand als Erkenntnisvermögen in einer absoluten Bedeutung.

Um ohne sinnliche Gegebenheit rein als Verstand Erkenntnis haben zu können, muß er Erkenntnis durch Begriffe erhalten. Denn es gibt „außer der Anschauung, keine andere Art, zu erkennen, als durch Begriffe."  (B 92/93)

Dies ist als vollständige Einteilung nur für die Erkenntnis möglich, in der Ansschauung und Begriff nur zusammen Erkenntnis ergeben: die Gegenstandserkenntnis. Da Verstand nicht Anschauung sein kann, muß er Erkenntnis durch Begriffe sein. Die Teilhabe an Gegenstandserkenntnis (durch Begriffe werden Gegenstände in der Erkenntnis gedacht) erscheint in der Trennbarkeit von Anschauung und Begriff in der Gegenstandserkennentnis als selbständiges Erkennen – ein Beitrag aus eigenem Vermögen. Metaphysisch erscheint jedes Vermögen in seiner Idee und nimmt die Bedeutung des Ganzen an: steht für das Ganze der Gegenstandserkenntnis. Das muß es können, aber die Reflexion ist vergessen.

Der Verstand braucht als Erkenntnisvermögen sui generis Begriffe, die ihm Erkenntnis geben und die, indem er diese Begriffe hat, ihm Erkenntnis als solche halten. Sie müssen ihm Erkenntnis geben und als gegeben in Geltung halten können. Also müssen es als erkennende Begriffe von Erkenntnis sein, die als Verstandeserkenntnis in Absonderung die Geltung als Erkenntnis halten können: sie müssen das Vermögen zu erkennen geben, wie er zu erkennen vermag. Was er haben muß ist das, was wir suchen, wenn wir fragen, was Verstand als er selbst ist.

Die Erkenntnisbegriffe des reinen Verstandesvermögens geben ihm ein Geltungsbewußtsein als Erkenntnis, ohne daß dieses Geben als Selbstbewußtwerdung erscheint: sie geben den Begriff des Verstandes als Erkenntnis, wie er überhaupt als Erkenntnis gelten kann (nicht sowohl für sich als für andere).  

Er braucht Begriffe, die wir haben müssen, um zu verstehen, was Verstand in Erkenntnis von Gegenständen ist. Die metaphysische Deduktion hat den Verstand in seinem Vermögen, als Erkenntnis zu gelten, zum Gegenstand. Sie muß unterstellen, daß ihre Weise, die Begriffe der Erkenntnisfunktionen des Verstandes zu erkennen dieselbe ist, die der Verstand hat, wenn er überhaupt Erkenntnis gewinnt. (Eine solche Entgegensetzung stellt sich ihr nicht). Als Erkenntnissgebend verhält er sich begriffsbildend gleich wie wir seinen Begriff nur finden, da wir ihn erkennen. Sein Erkanntnissein ist Gegenstand des Erkenntniswerdens.

Erkenntnisgewinnung und Geltungsweise von Erkenntnis erscheinen als identisch. Metaphysisch wird keine Ursprungsbeziehung erfordert, die nur gegenüber dem Zweifel von Geltung aufkommt. Erst in seinem Licht zeigen sich Ursprung und Geltung von Erkenntnis als unterscheidbar.

Die Erkenntnis des Verstandesvermögens im Begriff ist darum in einer Funktion gedacht: als Funktionierend (im Handlungssinne als einheitlich und darum ohne Anlaß zum Zweifel: Erkenntnis ist in der Funktion als geltend gesetzt, wie sie entspringt – als die unbezeifelbare Funktion des Erkennens selbst (gleich der Geltungseinsicht – die ununterschiedenheit von Ursprung und Geltung von Erkenntnis macht den Ursprung der Erkenntnis zum Ursprung der Geltung: Vernunft verhält sich rein erkennend gleich der reinen Vernunft)

„Begriffe beruhen also auf Funktionen“

Wenn in der transzendentalen Deduktion dann die Unterscheidung von Gegenstand und Vermögen durch die Synthesisleitungen für das emprische Gegenstandsbewußtsein, die nur im Verbund der sich unterscheidenden Vermögen möglich ist, zur Geltung gebracht wird, gibt der reine Verstand sein Erkennen in Umwendung von sich als möglicher Gegenstand (er entzieht sich als Gegenstand in die Unmöglichkeit) in das Geltendmachen von sinnlicher Anschauung als Erkenntnis (daß es Erfahrung sei) und läßt mit Vernunft und Urteilskraft die Bedingungen des Gebrauch seiner Erkenntnisfunktionen erkennen, die nie auf „unbestimmte Gegenstände“ der Erscheinung ohne Sinnlichkeit, ohne materiale Bestimmbarkeit gehen können. Denn im „Gegenstand“ überhaupt sitzt immer eine transzendentaler Gebrauch der reinen Verstandesbegriffe, die den Verstand als Einheit selbst zum Gegenstand haben, von der sie so nur immer zeigen könnten, daß sie als Einheit nicht gegeben ist. Gegenstand gleich dem sinnlich gegebenen kann der Verstand aber nur als Einbildungskraft für die Sinnlichkeit sein, die durch ihn a priori im empirischen Gebrauch der Kategorien affiziert wird.

Als Verstand einen Begriff von Erkenntnis zu haben, die er durch sich allein vermag, ist nur durch Urteile und durch den Begriff von Urteil als Erkenntnis möglich. Dies gilt es aber vom Begriff als Erkenntnis her zu zeigen.

Erinnert sei nur, daß mit dem Verstand als Gegenstand im Ausgang der metaphysischen Deduktion das Bewußtsein des Urteils als Erkenntnis (also die Geltung) den Begriff des Verstandes als Erkenntnisvermögen enthält und daß mit jedem Geltendmachen der absolute Begriff des Verstandes wieder ins Spiel kommt – dann aber als durch die Vernunft für den Verstandesgebrauch in der Erfahrungserkenntnis zu verantworten, auf die er in seiner Einheitsbedingung als Erkenntnis transzendental als Vernunftbedingung seines Handelns restringiert ist.

Weil nun das Geben von Erkenntnis nicht sinnlich und darum nicht anschaulich sein kann, kann es Erkenntnis aus Verstand für den Verstand nur geben, wenn sein Erkennen durch Funktionen seines Handelns möglich ist, die als Handlungen des Verstandes durchgängig so begriffen und allgemein bewußt sein können.

Wenn er aber die Quelle für die Gegenstandserkenntnis ist, dann kann er das Für sich aus ihm nur so zu denken und zu begreifen geben, daß er der Gegenstand als Erkenntnisquelle ist. Der metaphysiche Verstand verhält sich als empirischer Realist – noch gegen und in sich selbst. Und als metaphysischer Idealist, da er sich als Gegenstand selbst in die Erkenntnis so entspringen läßt, daß diese als die seine gilt. Sprich – wir verhalten uns wie empirische Realisten zu rein intelligiblen Gebilden, die uns den Gegenstand der Erkenntnis mit dieser selbst erzeugen: erkennend den Verstand selbst  als nicht sinnliche Erkenntnis in seinem vollendeten Vermögen. Wir verhalten uns zu seinem Vermögen als wäre es ein vollendes Gebilde, das ganz in das Reslutat der Erkenntnis auf gegangen, dort aber als Erkennen geltend gegenwärtig ist.

Die Kritik der Reflexionstheorien des Selbstbewußtseins (zur Einsicht in dessen nicht-theoretische Verfassung) gehört zur Deduktion als transzendentlen selbst und macht jene Selbstbewußtseinsbildung aus, die zu jeder philosophischen Ausbildung gehört.

Handlungen des Verstandes, die Funktionen der Erkenntnisgabe ausführen, könnten sich zunächst auf die Gegebenheit durch Reproduktion von Gegebenem beziehen – also reproduktive Funktionen des Bewußtsein (für die Gegenwart der Erkenntnis in ihrer bloßen Erhaltung – durch Einbildungskraft für die Gegenwart einer Erscheiung, die nicht angeschaut wird: als Vergegenwärtigung)  und als Gedächtnis (in Recognition durch den Begriff im Denken für Begriffsgedächtnisse von Erkenntnis).

Als Erkenntnis wäre so aus der erkenntniswahrenden Leistung der Verstand nur im Verbund mit einer Rezeption zu verstehen, die als nichtintellektuelle, also sinnliche den eigentlichen, den ursprünglichen Akt der Erkenntnisentstehung leistete, für die der Verstand nur erhaltende Arbeit beitrüge und eine Formarbeit allenfalls so weit leistete, daß das Erkannte als Erkenntnis in Geltung gehalten wird, nicht aber die Quelle selber wäre. (Darum hat auch die Reprosuktive Einbildungskraft erst in der Transzendentalen Deduktion A ihren unterscheidbaren Platz). Der Verstand wäre schon hier Einheit von Einbildung und Denken. Aber damit wäre selbst für die Formungsleistung der Reproduzierbarkeit der sinnlichen Erkenntnis die genuine Verstandeserkenntnis nicht begriffen. Sie muß in jedem Falle selbst ein ursprüngliches Erkennen leisten und da wir nur den Verstand für sich betrachten, erkennt es in sich gegebene Erkenntnisse, die nicht aus seinem Vermögen entspringend seine Funktionen sind nicht als die seinen an. (Als Funktionen aber Regeln).

Erst im transzendental bestimmten Verhältnis der Erkenntnisarten unterscheidet sich das Gegebene wieder vom Gemachten. Erkenntnisse des Verstandes sind gegeben nur als gemacht. Sie haben ihren Ursprung in der produktiven Einbildungskraft des Verstandes als Denken. Einbildung und Funktion des Verstandes sind nicht entgegengesetzt: Verbindung im Urteil und Funktion des Gegenstandsbewußtseins nicht unterscheidbar. Vermögen scheint ganz Funktion und als solche in Ordnung.

Soweit sie sich auf sinnliche Gegenbenheit beziehen, müssen sie eine Ordnungsfunktion haben, durch die das Gegebene allererst als Erkenntnis erkannt ist: Verstand muß das Vermögen der Begriffe und zwar dessen sein, was als Erkenntnis gilt. Er ist nicht nur reine Vernunft, er ist auch Urteilskraft. Sein Erkennen ist ein Vermögen der Begriffe und zwar so, daß diese die Beziehung zu gegebenen Gegenständen als Erkenntnisse begreifen lassen (so daß kein Anschauungsbewußtsein ohne Verstandesfunktionen der Begriffe ein Bewußtsein haben könnte, daß es Erkenntnis ist – und da sie als Anschuung kein Denken ist, könnte sie sich auch nicht vorstellen, daß sie etwas vorstellt).

Und diese Funktion des Erkenntnisbewußtsein in Formen des Gegenstandsverhältnisses, die dann als Bedingungen der Erkenntnis (in ihrer entstehung, wie sie als solche gelten kann) begriffen und einbegriffen sein müssen,

Aller Ursprung, den der Verstand für das Erkennen so sich zuschreibt, ist Ursprung der Geltung von Erkenntnis als Verstandeserkenntnis, der sich von sich aus auf Gegenstände bezieht (Vgl. S. Blasche). Was so der Verstand als Einheit für all Empirie leistet, die als Erkenntnis gelten kann, ist die Objektivitätsform, von der dann allererst gezeigt werden kann, inwiefern ist die einzige Form von Erkenntnisgeltung ist

Doch kann er dies nicht aus sich und erst in der Unterscheidung von der Verstandesrealistischen Selbsterkenntnis haben – also nicht in der metaphysischen Deduktion haben.

Doch gibt diese – und damit unterscheidet sie sich von der Dialektik eines reinen Verstandes, der nur aus Vernunft die Erscheinungen deduzieren und erkennen wollte, den Unterschied zur Bedingung, daß durch Begriffe im Gegensatz zur Anschauung Erkenntnis nur diskursiv, nicht intuitiv möglich ist.

Diskursiv heißt, daß ihnen nicht eine Gesamtheit von Erkenntnis auf einmal gegenwärtig ist, sondern daß sie verschiedene Erkenntnisse zu einer verbinden, so daß diese allererst als Erkenntnis des Verstandes gilt. Da aber wieder andere Erkenntnis nicht anerkannt sind, werden diese durch die Begriffe selbst vertreten. Damit kommt aber eine zweite Art von Begriffen und eine erste Funktiosndifferenz auf: die verbundenden und zur Erkenntnis zusammenfassend geordneten erscheinen als Vorstellungen und da die Funktionsdifferenz nicht begründet ist, verhalten die Begriffe sich selbst als Vorstellungen. So ist der Verstand Erkenntnis nur als vorstellendes Denken, das Beziehung ist und sich nicht anderes vorstellen kann als Vorstellungen. Da aber Vorstellungen sich nur vorstellend auf Vorstellungen beziehen können, haben sie Vortellungen zu Gegenständen und ihre Erkenntnisform ist die der Vorstellung von Vorstellungen.

Diese Beziehung, in der eine Vorstellung den Gegenstand für das Vorstellen als Erkenntnis im Verstand vertritt, muß selbst eine Gegenstandsbeziehung sein und als Erkenntnsi gelten.

Die Bestimmung der Funktion von Begriffen des Verstandes, die Einheit der Handlung zu sein, die „verschiedene Vorstellungen unter einer gemeinschaftlichen“ ordnet, ist die Struktur von Begriffen als Ordnung für Gegenstandsvorstellungen – die nicht unmittelbar vom Begriff empfangen sind. Die Spontaneität des Denkens bezieht sich also im Begriff immer auf andere Vorstellungen, unter denen auch Anschauungen sein können und verhält sich darum in der Form des Begriffs als ein bestimmbares bestimmend.

Während die Anschauung in einem Vorstellungsbewußtsein unmittelbar auf den Gegenstand geht (die Vorstellung muß Wahrnehmun sein – und resultativ die Einheit einer Vielheit in Gegenwart hat), der Begriff aber keine Anschauung ist, muß er sich auf andere Begriffe oder Vorstellungen beziehen.

Damit gibt es Begriffe die vorgestellt und verbunden werden, und es gibt ordenende Begriffe, die in ihrer Einheitsbestimmung sowhl Begriff des Urteils wie Begriff als Prädikat sind  - es ist die Geltungsform der Urteilseinheit als Erkenntnis, die als Bewußtsein den Gegenstandals erkannt gegeben vertritt, die den Gegenstand als erkennt in der Verbindungsgeltung der Begriffe hält,

Die Begriffe müssen als Funktionen der Einheit Funktionen des Gegenstandsbewußtseins sein, um als ursprüngliche Erkenntnis zu Gelten.

Sie können das Geltendmachen der Erkenntnis als Bewußtsein der Gegenstandsbeziehung nur durch Begriffe, die die Wahrnehmungsvorstellungen zu Gedächtnissen der Erfahrung verbinden und diese durch Begriffeverbindungen repräsent machen. Als Einheit von Gedächtnisverbindung und Bewußtseinfunktion der Gegenstandsgegebenheit muß die Verstandeserkenntnis mittels Einbildungskraft die Repräsenz der Anschaulichkeit als Möglichkeit der Wahrnhemung so durch begriffliches Denken vergegenwärtigbar machen, daß die Einbildung in einer Anschauungsform so gehalten ist, daß sie auf alle durch den Begriff umgrenzten Anschauungen dieser Art wieder beziehbarist und so allgemein gilt. Dies aber leistet als Geltungsform der Erkenntnis aus Wahrnehmungsverbindung nur das Urteil, das in seinen Regeln der Funktiosnverbindung von Begriffen für das Gegenstandsbewußtsein die Einsicht in die Geltugn von Erkenntnsi aus Erfahrung darstellt.

Die eigentümliche Erkenntnisform des Verstandes besteht also im Lichte der Erkenntnisgeltung für das Gegenstandsbewußtsein (der Beziehbarkeit auf Gegenstände) im Urteil, auf das die Vermögen der Begriffe, der Regeln und Funktionen „zurückgeführt“ werden.

Die metaphysische Deduktion läßt sich also argumentativ um jene Vermögensbegriffe erweitern, die wie für den Begriff des Urteils brauchen, so es vorgestellt werden kann, daß es Erkenntnisgeltung bewußt macht, entscheidend aber ist , daß die Funktion der Verbindung durch Begriffe von Begriffen , selbst eine Verbindung von Funktionen der Begriffe ist: daß sie um Geltungsbewußtsein von Erkenntnsi und Gegenstandsbewußtsein verbinden zu können – daß also Erkenntnis im Gegenstandsbewußtsein (einer Wahrnehmung) allgemein gelten kann, zur einer Funktionsdifferenzenten Einheit führt, die in ihrer Verbindungsleistung das Urteil ist. Denn nur vom Urteil her können wir Subjekt und Prädikatbegriffe als funktiosndifferente für Erkenntnis unterscheiden, dessen Einheit aber in beiden präsent bleibt, so daß es auch in der Urteilserkenntnis noch um eine Erkenntnis durch Begriffe handelt (das „Durch“ also funktional).