Notizen zur Moral und zum Faktum der Vernunft
Dieter Henrich fragt: Wie orientiert sich „die Ethik als philosophische Wissenschaft“ an „der sittlichen Einsicht“? (S. 225)
und erkennt: „Wissen muß mehr sein als Urteilen über Sachverhalte, wenn man aus seinem Begriff verständlich machen will, was es heißt, das Rechte einzusehen.“ 224 (Begriffe des Rechten, des Guten, …)
„Die Wesenszüge, die sittliches Wissen vom wissenschaftlichen Erkennen unterscheiden, müssen zugleich Elemente in der formalen Struktur dessen sein, was der sittlichen Einsicht vor Augen steht.“ (S. 225) (aber: Seinsbezug ontologisch ist an die Urteilsform des Denkens gebunden 226 Ort der sittlichen Einischt in einer „ontologischen Erkenntnis“ - aber Idee: überwesentlich.)
Er sucht, die „besondere Struktur des Wissens“ 224, den „besonderer Charakter dieser Einsicht“ 225 zu entfalten, um „ „zum Begriff der besonderen Weise seines Wissens zu gelangen“ 225, unteliegt aber (in dieser Abhandlung) zwei entscheidenden Einschränkungen: Orientierung der Einsicht an der Idee des Guten (statt an der Achtung im Grundverhältnis zur Würde in der Vernunft, in der sich das Grundgesetz als Faktum der reinen, d.i. von anderen Bestimmunggründen als des Würdigen selbst gereinigten Vernunft als willensbestimmende bekundet) und an einer Verfasstheit von Subjektivität, deren „Standpunkt“ (225) sich als Ich-Bewußtsein expliziert, das seinen Grund in sich hat (245 ff – Anhalt an Kants Ausgang, den er selbst revidiert „Ich als Endpunkt der Gründe“ R 4338 – Ich als Prinzip → Zufälligkeit R 5442: transzendentale Freiheit: „Es ist unmöglich, jene Freiheit im theoretischen Gedanken zu errreichen, die sich das Ich notwendig im sittlichen Tun zuspricht.“ → statt „das Ich“: die Vernunft im Selbstbwußtsein als handelnd und behandelt werdende Person)
Keine Einsicht in das Sittliche (das Gute selbst und das Gerechte) ohne Selbstverhältnis in Erkenntnis der Wissensvermögen und ihrer grundlegenden Unterscheidungen (Frage nach dem Ursprung der sittlichen Einsicht unabtrennbar von Aufklärung über Grundverfassung von Wissen, Vgl. 225)
Gewicht der Methode (Platon und Kant) 226
Verstand und Vermögen des vorstellenden Denkens: Ich als Grund von Vorstellungen (245) – Handlung vorstellungsgleitet (Problem des Handlungsbegriffs bei Kant: Art der Willensbestimmung über Vorstellungen: Achtung ist keine Vorstellung – denn dann müsste die Würde als Grund vorgestellt sein (als gegeben) – entsprechend gibt sich das Sittengesetz nicht in eine Vorstellung – das Achtungsbewußtsein ist ein Vernehmen, das sich von den Vorstellungshandlungen darin unterscheidet, daß jeder die Würde vorstellende Gedanke diese nur in Beispielen, nie als die Würde selbst anzunehmen vermag (Integration durch Einteilung von Identitätsbedingungen anzeigenden Bestimmungen: in besonderen Begriffen von Vermögen – vgl. Tugend Nomoi 12) – Notwendig für die Achtung von Würde im Denken ihrer Begriffe ist eine den Begriff ihrer Ideen (als von Vorstellungen zu unterscheiden → transz. Dialektik) aus und in der und für die Achtung von Vermögen bestimmenden Einteilungs- und Integrationsarbeit (Verflechtung).
„Die Einheit von rationalem und emotionalem Akt ist das Rätsel im Wesen der Sittlichkeit und der sittlichen Einsicht.“ 239 – allerdings ist zu berücksichtigen, daß die praktische Vernunft als Achtung ein Vernehmen ist, dessen durch es ermöglichte Einischt nicht als Vereinigung nur von Akten, sondern von aktiven und passiven, gebenden und annehmenden, gebietenden und folgenden Verhaltensweisen zustandegekommen sein kann. (Passivität S. 229) – Urteilskraft und Vernunft aktiv in der Zustimmung als willensbindung! Willensbestimmung (nicht nur vom Gehalt des Gebots her, sondern von der Form der Verbindlichkeit her = Annahme, Selbstverpflichtung in kritischer Abweisung von allem, was nicht Selbstgemäßheit ist)
→ Ordnung: 243 „Die bewegende Kraft des Handelns ist nicht die Ordnung als solche, sondern da Interesse an dem, was sie ordnen soll.“ (Auf Ordnung als Aufgabe bezogen: nicht kausal vorbestimmt, sondern in der Ausrihtung abgestimmt auf Ordnung durch die einheitsbedingungen von Ordnung, als Maß von dieser her geleitet, als zu ermöglichender = in Verantwortung von Unordnung als ihr selbst widerfahrener, was sich dem Verwantowrtungsgefühl mitteilt: auch als beurteilendes Empfinden von Ungerechtigkeit.). [nicht auf die Form einer Behauptung über … zu bringen, ignorierte das Bekunden des Leids aus Empfinden: Vorbild - „ich habe die Klage meines Volkes vernommen“]
249 „daß uns in der Achtung jene Freiheit bewußt wird, die jedes Maß sinnlichen Widerstandes überwinden kann“
„Die Begriffe Faktum der Vernunft“ und Achtung fürs Gesetz (wechselseitiger Verweis) 249
(keine Unterscheidung der Gegebenheit des Gesetzes ohne Achtung → weil nur selbstgegeben = mit den Maßbedingungen der Vernunft als Willensbestimmend verbunden)
Aufgabe der Grundlegung: jedem dieser Vermögen in Begriffen einen Ort zu geben (um Vorstellung und Idee nicht zu verwechseln … etc)
GdMS setzt ein mit der Einteilung der Wissenschaften. Vernunfterkenntnis aber eingeteilt formal – material = unter Voraussetzung des Objektbezugs von Denken (vgl. noch M. Wolff: Vernunft als Vermögen des Denkens)
IV 388 Metaphysik – Gegenstände des Verstandes
Arbeitsteilung
eine Metaphysik der Sitten voranzuschicken, die von allem Empirischen sorgfältig gesäubert sein müßten, um zu wissen, wie viel reine Vernunft in beiden Fällen leisten |
IV389 könne, und aus welchen Quellen sie selbst diese ihre Belehrung a priori schöpfe,
alle Moralphilosophie beruht gänzlich auf ihrem reinen Theil
IV 391 Verbindlichkei in der Willensbestimmung
Im Vorsatze nun, eine Metaphysik der Sitten dereinst zu liefern, lasse ich diese Grundlegung vorangehen. Zwar giebt es eigentlich keine andere Grundlage derselben, als die Kritik einer reinen praktischen Vernunft, so wie zur Metaphysik die schon gelieferte Kritik der reinen speculativen Vernunft.
theils erfordere ich zur Kritik einer reinen praktischen Vernunft, daß, wenn sie vollendet sein soll, ihre Einheit mit der speculativen in einem gemeinschaftlichen Princip zugleich müsse dargestellt werden können, weil es doch am Ende nur eine und dieselbe Vernunft sein kann, die bloß in der Anwendung unterschieden sein muß. (in Anwendung von Grundsätzen ursprünglich unterschiedener Vermögen als Identitätsbedingungen der einen und selben Vernunft) . wer sollte denn die Vernunft in unterscheidung anwenden? als sie selbst als ursprünglihc unterschieden nach Verstand, Vernunft und Urteilskaft und als Vernunft selbst nach den Vermögen der Gründe, der Anerkennung, der Verpflichunt und der Achtung?
IV 392 Gegenwärtige Grundlegung ist aber nichts mehr, als die Aufsuchung und Festsetzung des obersten Princips der Moralität, welche allein ein in seiner Absicht ganzes und von aller anderen sittlichen Untersuchung abzusonderndes Geschäfte ausmacht.
Ich habe meine Methode in dieser Schrift so genommen, wie ich glaube, daß sie die schicklichste sei, wenn man vom gemeinen Erkenntnisse zur Bestimmung des obersten Princips desselben analytisch und wiederum zurück von der Prüfung dieses Princips und den Quellen desselben zur gemeinen Erkenntniß, darin sein Gebrauch angetroffen wird, synthetisch den Weg nehmen will.
→ Übergänge (in der Bildung sittlicher Weltweisheit) (vom Guten als Bestimmung des Willens her, der sich ganz für das Sein des Guten selbst einsetzt)
384 Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich, gut und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zu Gunsten irgend einer Neigung, ja wenn man will, der Summe aller Neigungen nur immer zu Stande gebracht werden könnte.
ohne Vergleich weit höher zu schätzen – Paradoxie – absoluter Wert des guten Willens.
KpV
Sie soll blos darthun, daß es reine praktische Vernunft gebe, V3 – daß es praktische Vernunft als reines Vermögen gebe
Damit man hier nicht Inconsequenzen anzutreffen wähne, wenn ich jetzt die Freiheit die Bedingung des moralischen Gesetzes nenne und in der Abhandlung nachher behaupte, daß das moralische Gesetz die Bedingung sei, unter der wir uns allererst der Freiheit bewußt werden können, so will ich nur erinnern, daß die Freiheit allerdings die ratio essendi des moralischen Gesetzes, das moralische Gesetz aber die ratio cognoscendi der Freiheit sei. Denn wäre nicht das moralische Gesetz in unserer Vernunft eher deutlich gedacht, so würden wir uns niemals berechtigt halten, so etwas, als Freiheit ist (ob diese gleich sich nicht widerspricht), anzunehmen. Wäre aber keine Freiheit, so würde das moralische Gesetz in uns gar nicht anzutreffen sein. V 4 Anm 1
V 6 dasjenige, was dort bloß gedacht werden konnte, durch ein Factum bestätigt.
deutlich gedacht – in Begriffen hinreichend unterscheidbar bestimmt
dort (in der KrV) nur gedacht: die transzendentale Möglichkeit von Freiheit
aufgenommen ist die Kritik nicht als Kritik der Vermögen, nicht in der Lösung von Antinomie durch Begrenzung und Unterscheidung der „oberen Erkenntnisvermögen“ in ihren sich unterscheidenden Bedingungen – sondern in jener auf das Verhältnis von Gegenstandserscheinungen zu Gründen der Gegebenheit bezogenen Unterscheidung von Ercheinung und Ding(en) an sich. (Inkonsistent, weil Selbstsein als Person die Gemeinschaft von Personen zum (bedingenden) Bestimmungsgrund des Seinkönnens als Pesonen (in der Achtungsordnung ihrer Würde) hat und in die Verantwortungspflciht der Vernunft aufgenommen ist (Fürsorge).
Der Solipsismusvorwurf Apels u.a. hängt an der Identifizierug des personalen Selbstseins als noumenales Ding an sich (intelligibel)
„sich als Noumenon zu erkennen“ B 430