Topik II


Überlegungen zur topischen Strukturbildung systematischer Theologie



Teil II

Wahrheit als Weg - Strukturbedingungen von Topologie in der theologischen Erkenntnis


1.

Die aristotelische Topik stellt eigentlich keine anderen Regeln des logischen Schließens auf als für die Syllogistik überhaupt. Eine Unterscheidung von dialektischen von kategorischen Syllogismen ergibt sich im Grunde nur aus einer veränderten Lage der Prämissen.

Der Topos ist ein argumentum, das auf einem Begriff aufruht, der ein Argumentschema enthält, durch dessen Setzung auf weitere Begriffe schließen läßt, die wiederum gesetzt werden können, als in der Voraussetzung mitgesetzt. Er dient der weiteren Argument- und Einsichtsbildung.

Der Schluss ist nun ein logos, daraus durch das in ihm Vorausgesetzte davon Verschiedenes mit Nothwendigkeit gesetzt wird und zwar durch die Setzungen (keimenwn). Buch A 100a 25

Das dialektische Schlussverfahren ex hypotheseos wäre eine Erschließung von mit der Voraussetzung noch „unausgesprochenen“, aber notwendig mit angenommenen und darum anzuerkennenden Bedingungen (Enthymem). Das ist aber nur dann möglich, wenn es sich in der begrifflichen Bedeutung des Topos um eine in komplexen Bedingungen formierte Struktur einer Wesenheit, eines Selbstseins handelt, deren mit vorausgesetzte Bedingungen seines Vermögens, es selbst zu sein, erkennbar werden können, da es als es selbst begriffen und sein Begriff in der Bedeutung von etwas selbst als es selbst gesetzt ist. Erschlossen wird eine Systoichia zusammenhängender Glieder, die eine innere Verwandtschaft aufweisen, und durch den jeweils zentrierenden Topos nicht in eine Reihe auseinandertreten – in nur logischer Abhängigkeit von einem ersten.

  • Die dabei mitzuerkennenden allgemeinen Bedingungen der Anerkennungsstruktur eines Topos als Bedingungskomlexion von Selbstseinkönnen würden den Begriff des Topos (als Ordnungsstruktur von Sein in Identität aus Einheit) selbst zur Bestimmung bringen und damit in die Topologie grundlegend ein Verfahren des topischen Setzens und Erschließen von Begriffe und den in ihnen mitzudenkenden Bedingungsbedeutungen des Seinkönnens wie vorausgesetzt eintragen.

Die Identitätsbedingungen wären dann nicht als Teile zu begreifen, und das Wesen, das Wassein, das im Begriff von etwas selbst als es selbst bedeutet und in seiner Wesensbestimmung (für eine Art von Definition) zum Ausdruck gebracht wird – durch die Darstellung der erschlossenen Bedingungsmomente im vorausgesetzen Sein als das, was es ist, – könnte nicht als Gattungsbegriff sich durch Elemente einteilend bestimmen lassen. Die Grundeinteilung der Begriffsarten eines Topos nach Definition, Proprium, Gattung und Akzidenz würde sich als untauglich erweisen, die dialektische Schlussart als zustimmungsfähiger Aufweis aus der Entdeckung von durch die Setzung eines Begriffs als Topos implizit gemachten Voraussetzungen als Bedingung des Gesetztseins als anerkannt, daß er ist, zu begründen. Denn wir haben es im Topos nicht mit einem Satz zu tun, der einem Gegenstand Eigenschaften zu- oder abspricht, darum auch nicht mit gegenstandsbezogenen Begriffen, denen vieles subsumiert ist, sondern es wird mit der Ortssetzung eines Begriffs dem, was er bedeutet, ein Sein als Seinsrecht zuerkannt, dass es gut sei, dass es ist und allgemeine Beachtung und Anerkennung verdient. Darum wäre die Redeart der Topologie auf eine Werbung für die Hut und die Pflege von wichtigen Dingen gerichtet, denen mit dem Ort als Topos für die gemeinschaftliche Zusammenstimmung eine Funktion einer res publica zuerteilt wird, wie in der politischen Rhetorik, aber auch der Kunstkritik ausübt wird, die einem Werk einen Ort im Gedächtnis der Gemeinschaft zu wahren zuerkennt, oder in der Jurisprudenz die Begründung einer Rechtsprechung in Anwendungvon Gesetzen zur restituiert gemeinschaftlichen Anerkennung eines Rechts durch Einstimmung in der Beurteilungsentscheidung eines Falls verhilft. Ähnliches begegnet in der Verkündigung, deren Rede sich jedoch in der Bildung von Religionsgemeinschaften mit Zeichen der Erhabenheit und der Herrlichkeit umschmückt, um die Gefühl und Empfindung zu erreichen, dann aber zur Integration in das personale Selbstbewußtsein der dichterisch-künstlerischen und theologischen Kritik bedarf.

Die Endoxa der Topik meint jene Bedeutsamkeit, der die Attribute des Glanzes, der Herrlichkeit, der Ausstrahlung für die damit gesetzte Funktion einer allgemeinen Achtung und Anerkennung anverbunden sind, aber in den herausgesetzten Bedingungen selbst erkennbar werden und der Vernunft des zustimmungsfähigen Willens zugänglich werden. So kann der Topos in der Gerichtsrede sich auf das altehrwürdige Recht stützen und es ins Geltungsgedächtnis der Beurteilungsentscheidung rufen, oder die Volksredner sich auf das Erhabene von Begriffen wie Freiheit oder Menschenrecht, andere auf Revolution und wieder andere auf Eigentum, Macht und Reichtum berufen, dass es gut sei, dass es sei und von allen gewollt werden könne (auch wenn Aneignungen von Macht und Reichtum grundsätzlich in Konkurrentem Vergleich zu anderen stehen. Die gottgegründete Gemeinschaftlichkeit durch die Gaben der Liebe, der Güte, der Wahrheit und der Gerechtigkeit stellen keine im Haben durch Viele einander ausschließende Aneigungen von Gütern dar, sondern ihr Annehmen ist streitlösend. Die dafür leitende Unterscheidung, die im NT mit dem och vergleichsabhängigen Bild der im Himmel zu sammelnden Schätze angesprochen wird, hat ihre Grundlegung in der Einteilung des Parmenidesdialogs erfahren, da die Teilhaben an Ideen nicht nach dem Muster von wegnehmbaren Anteilen gedacht werden kann. Auch Anselm bemüht ein Unterscheidungskriterium für die ursprüngliche Selbstgabe des göttlichen in Wort und Geist durch das per se gegenüber einem material gedachten ex se. (Monologion)

2.

Durch die Identitätsbedingungen eines Begriffs bleibt die erschließende und Einstimmung der Anerkennung erstrebende, weil mit voraussetzende Reflexion auf implikative Bedingungen des Seinkönnens als es selbst in der angegeben Bestimmtheit verwiesen und damit auf die Bestandsbedingungen in der Einheit der Vermögensbedingen, als ein solches zu sein, angewiesen. Entgegen dem aristotelischen Selbstverständnis von Metaphysik hat die Topik entscheidend mit den Erkenntnisverfahren von Prinzipien zu tun und nähert sich mit der Begriffsstruktur von Vermögen des Selbstseins gemäß den Bestandsbedingungen dem, was in der platonischen Dialektik die Erkenntnisweise aus der Annahme von Ideen erfordert. Der Chorismos ist nichts anderes als das, was mit der Setzung eines Ideenbegriffs als Ort durch dessen Isolierung geschieht. Die Bedingungsreflexionen erschließen Teilhabeverhältnisse, die – und das bleibt in den Vefahrensanforderung reflexiver Einteilungen der aristotelischen Logik fremd - , Umkehrungen von Ausrichtungen einschließen für die Explikationsverfahren der Identitätsbestimmung aus teilhabender Unterscheidung in den Einteilungen, und materiale Bestimmungen aus dem Begriffsgehalt annehmen, wie sie sich in den Modi und Vermögen der Achtung und Anerkennung als Verhaltensweisen der Ortssetzung und Ortswahrung von Vermögensbegriffen im Maß der Idee und Struktur des Gedächtnises von Bedingungen des Selbstseinkönnens (des Seins selbst als es selbst) bereits als Verhaltensbedingungen zu erkennen gegeben haben, die zur Formstruktur der endoxa und des Topos gehören.

Zur Struktur des Topos gehört die Darstellung (als Erkennbarmachen) der Selbigkeit durch eine Verbindung von Verschiedenem, die als Verbindung Identität bedeutet, und in eins auch den Unterscheidungsgrund als ihr zugehörig zu wahren vermag. Das ist formallogisch nicht möglich, (wie spätestens an Hegels Logik zu lernen war, die aus der Selbstbeziehung der kategorialen Formfunktionen die materiale Bestimmtheit des Daseins zu erschließen suchte).

Der Topos ist der Struktur nach Begriff, trägt die Funktion des Merkmals, des Merkzeichens als Gedächtnisschema der Identitätsbedeutung und birgt die Funktionen von protasis, endoxa, hypothesis und arche (vgl. Topik, Buch 8. 14). Er ist memoria und inventio, deren Suche und Entdeckungsweg sich in den Gedächtnisstrukturen des Begriffs als Merkmal seines Orts auszeichnet, an dessen Ende als Integration der zurückgebundenen Setzungen in den Einteilungen die Bestimmtheit aus zureichender Unterscheidbarkeit steht (Definition: horos). Erreichbar ist durch die Topologie eine Ordnung, die einen Bestand im Gebrauch der zu beachtenden Begriffe (der durch ihre beachteten Begriff in die Acht genommenen „res“ - Problemstellungen und Aufgaben) ermöglicht, als von der Einsicht begleitet, die als gemeinsam taugliche sich bewähren kann. Darum gehört die dialektische Erschließung von Voraussetzungen von als anerkannt Gesetztem im Ausgang von den Topoi zur Prüfung der Einstimmung im einteilend erschlossenen Zusammenhang, bleibt eingebunden in die bildhafte Struktur, in der die Darstellung der Topik sich von Anfang an mit der Setzung, den Orten, den Wegen und Verknüpfungen bewegte.

Als Topos ist ein Begriff unbestreitbar, weil er ohne jede Beifügung rein als das gesetzt wird, was er bedeutet und in jedem streitbaren Disput in Gebrauch genommen sei muß, wenn durch ihn nach ihm selbst gefragt wird, was er selbst sei. Seine Setzung ist also Widerstand gegen den Streit und das Bestreiten des mit dem Begriff bedeuteten Seinsrechts – eines Vermögens (in Ausübung einer Tätigkeit oder als Werk), einer Grundes, einer Idee.

3.

Die Schlüsse, die in der Topologie aus der im Begriffsgedächtnis angenommenen Bestimmtheit eines Topos gezogen werden, sind Erschließungen durch Wegeziehung der Verbindungen von Begriffen in ihren Weisungsbedeutungen. Sie bedeuten Weisungen, die nur im Weg erschlossen werden können, auf dem wir schon unterwegs sind und den Weg finden, voraussetzend, ihn gehen zu können und nicht in die Weglosigkeit zu geraten, in die Aporie. Haben wir uns nicht aufgemacht, uns aus einer Ausweglosigkeit zu befreien, in die unser Erkenntnisstreben im Denken durch die Frage, was etwas selbst als es selbst sei, geraten war? Es weisen uns aber die in Entschiedenheit gezogenen Verbindungen als erinnerbar gegangene Wege die je eigentümlichen Bedeutungen jener Begriffe aus, die den Aufbruch markieren und damit zugleich den Ort erinnern, dessen Problemstellung uns den gewohnten Weg weiterzugehen verschloss. Wir dürfen auf ihn zurückkommen.

  • An den ihnen eigenen, ihnen als ursprünglich eigen zuzuerkennenden Orten sind die Begriffe damit nicht als theoretische, eine Gegebenheit bedeutende verortet, sondern als verhaltensbedeutsam in der Bestimmung und Ausrichtung von Handlungen erkannt. Das gehört zur Lösungsbedingung der Aporie, die sich aus dem Wissensanspruch gegenüber Bedingungen des eigenen Erkenntnis- und Beurteilungsvermögens ergab (wie in den sokratischen Frühdialogen in der Thematisierung von Tugend und Gerechtigkeit für den Lehrbarkeitsanspruch der Sophisten). Darum bliebe der Versuch, die Identitätsbedeutung von Topoi durch gegenstandsbezogene Urteile bewußt zu machen und in vorstellendem Denken zu bestimmen unangemessen und erneuerte die aporetische Verfassung für die Vernunft im gegenstandsorientierten Bestimmungsverhalten des Denkens. Struktur und Einheit der Topoi können sich nicht der Gegebenheit eines Gegenstands oder Gegenstandsbereichs verdanken; ihre Einheit würde auch nicht durch einen irgend herstellbaren, sein zu können erwirkbaren Gegenstand zu sichern möglich sein, wie Kant die Intention der praktischen Vernunft eigentlich noch unkritisch zum Ausdruck bringt und so die rechte Ausweisung ihrer Bestimmungsgründe in entscheidenden Punkten verfehlt. (Man könnte das auch am Gebrauch der Kausalität in der KpV festmachen; denn der Achtungsgrund muß die Würde der Person vom Ursprung her zur Einsicht bringen, nicht in Analogie zum Kausalgesetz).

Soweit das Bestimmung suchende Denken sich unter den kategorialen Bedingungen des gegenstandsbezogen urteilenden Verstandes ausrichtet und seine Verfahrensweisen organisiert (wie in den kategorischen Vernunftschlüssen vorausgesetzt), verfehlte es die mit den Ortsgedächtnissen von Begriffen als Topoi gestellte Bestimmungsaufgabe. Jede in einem Begriff durch dessen Identitätsform gesetzte Bestimmung ist als durch den Begriff an deren Ort bedeutet in einer Weise gegeben, dass sie als aufgegeben nur erkannt werden kann. Die Gegebenheit in metaphysischer Erörterung ist darum die Gegebenheit des Begriffs, aus dem Vernunfterkennntis möglich ists, aber ein Bedingungsreflexion auf die als teilhabend mitbedeuteten Vermögen erfordert, die sich der  noch auf die Urteilsform bezogenen Alternative von analytisch und synthetisch entzieht.

Die dialektischen Verfahren tätigen also nicht widerum nur Schlüsse in Urteilsverbindungen, die lediglich ein in ihrer Geltungsart veränderte Prämissenlage hätten, sondern haben durch Verfahren der Einteilung von bereits handelnd in Anspruch genommenen Bedingungen und Vermögen an einer Reflexion teil, wie dies die Dihairesen im Sophistes ausweisen, die jeweils mit dem Begriff des Vermögens (dynamis) einsetzen, und mit der Grundunterscheidung eines kunstvoll ausgeübten Vermögens ein Verfahrensverhalten der eigenen Erkenntnisbedingungen thematisch machen, das durch die einteilenden Bestimmungen reflektiert wird und eine verhaltensbedeutsame Verfahrensverantwortung der Bestimmungshandlungen gegenüber Vermögensbedingungen aufnimmt.

Das Verfahren ihrer reflexiven Einteilungen von Verhaltensvermögen in ihren Ausrichtungen ist diakritisch als Reinigung und Bildung der jeweils angenommenen Intention und verfolgten Handlungszwecken in beispielhaftem Bewußtmachen der Haltungen eines handlungsleitenden Verlangens – zur Habhaftwerdung in der Jagd, wie der des Angelfischers – durch Scheinbildung und Täuschung, mit Gewalt oder gewaltlos, überredend oder überzeugend. Jedenfalls ist die sich reflektierende Verfahrenserkenntnis (als Methode) notwendig und der einzig gangbare Weg (als Kritik), um die Aporien zu lösen, in die die Vernunft im Bestimmungsversuch von Ideen und der Teilhabebestimmung von Einzelnem, von Dingen, geraten war, eine Aporie, in der alles scheint und auch nicht scheint … wie es der unmittelbar dem Sophistes vorangehende Dialog Parmenides darstellt und in die den Ausweg durch Kritik herausfordernde Konsequenz der Einsichtsbildung dessen führt, was man da tut, wenn man setzt, daß Eines ist oder nicht ist, daß Vieles ist, oder nicht ist usw.

Erst mit der abgrenzenden Unterscheidung der Bestimmungsverfahren im Logos als Prädikation (in Verbindung von onoma und rhema, in der das Denken richtig oder falsch verknüpfen kann, also Irrtumsmöglichkeit erschlossen wird, gegenüber der dialektischen Methode der Teilhaberkenntnis im Bild einer Verflechtung von „höchsten Gattungen“ als ein an zunächst nur 5 Begriffen durchgeführtem Beispiel für die Verflechtung der Ideen in Begriffen, die in ihrer Gemeinschaft, ihren Unterscheidungen und Entgegensetzungen in jener dialektischen Wissensform erkannt und verortet werden, wie sie im Sophistes angesprochen ist und im Bild des Webstuhl (zur Herstellung einer Textur) im Politikos aufgenommen wird.

4.

Für die Begriffe des Wesens Gottes (für das ehrende Denken der Gottheit Gottes) in der für glaubwürdig erachteten Annahme von in Schöpfung und Heilsgeschichte maßgeblichen Bestimmungsgründen sind diese als ursprünglich verbunden zu denken; darum muß für eine Topologie als Grundlage der theologischen Dogmatik die Struktur eines Topos auf die Struktur der Zusammenhänge zwischen den Topoi verweisen und umgekehrt, diese die Strukturbestimmtheit eines verorteten, in seiner Identitätsbedeutung beachtetwerdenden Grundbegriffs auslegen und darstellen.

Die Auflistung von Topoi in der Liste der Loci communes (seu hypotheses theologicae) entspricht darum nicht der mit dem Toposbegriff vorausgesetzten Struktur eines theologisch bedeutsamen Grundbegriffs. Die Ortssetzung erfordert die auslegende Zuordnung von in Begriffen bedeuteten Topoi zur Darstellung ihres Zusammenhangs, ohne den keine Struktur möglich ist, die Schlüsse und begriffsbestimmende Verbindungen zuließe. (Einteilungsstrukturen für die Ausrichtungen der Schlussrichtungen; mehrfaches Zurückkommen und Wiederansetzen der Einteilung).

  • Aufgrund der „Polyvalenz“ in der als strukturelle Einheit durch mehrfältige Zurordnungen und Teilhaben zu erschließenden Begriffsbedeutung ist an jedem Ort eine Integration der Wegrichtungen zu leisten, die eine Rückkehr und damit eine Rückwendung erfordert, also eine Gedächtnis der mehrfachen Wegführungen, wie sie das Bild der Linienverflechtungen für die Ortsstruktur in Analogie zur Webkunst wiederzugeben vermag. Die als Struktur der Ortsverbindungen zu wahrende Wegeverflechtung erhält für das Bedeutungsbewußtsein eines jeden Begriffs eine eigentümliche Gedächtnisstruktur, die das Zurückkommen in Versammlung der wegleitenden Bedeutungserfahrungen für das sich von Ort zu Ort in verschiedenen Verhaltensausrichtungen bewegenden Denkens ermöglicht und als sich bewußt werdend, was getan wird und wie sich das tätig Gewordene verhält, die Bildung der Orientierungsvermögen aus Begriffen begleiten und in Rücksichtserinnerung des nicht zu Vernachlässigenden (um recht tun zu können, was man im Begriff ist zu tun) korrigieren kann. Seine Einsichtsbildung geht so ein in die Achtung als Vernunftempfindung, die das Handeln leitet und dessen Führungsbindung darum unterscheidbar bleibt von noch der Willkür preisgegebenen Zweckbestimmungen des vorstellenden Denkens und der dafür gesuchten Produktionsmittel.

Der Geist wird diese Erfahrung machen, wenn er sich der als Grundbegriffe in Anspruch genommenen Bedeutungen erinnert und sie durch Orte ihrer Selbstheit festzuhalten sucht. Er kann sie jeweils ganz als sie selbst – ohne weitere Bestimmung in ein Gedächtnisfeld setzen und wird sie zueinander  als in Verhältnisse begriffen erkunden wollen, erprobend, wie sie einander gegenüber gesetzt sind wenn sie an einen Ort gesetzt werden, der mit allen andern Orten in einer Verbindung steht, da es alles Orte von als sie selbst etwas bedeutend gesetzten Begriffen sind. Also teilt die Struktur des Orts in der Formbedingung begrifflicher Identität dem Ortsraum ihrer Setzungen jeweils das mit, was ihr Gesetztsein als identisch und als unverwechselbar von einander unterschieden bedingt und die Verzeichnung von Gedächtnisfiguren der Identitätswahrung aus polyvalenter Integration ermöglicht, aber auch fordert.

Einige stehen in ihrer Bedeutung einander näher, andere ferner, einige sind miteinander verwandt oder bedingen einander sogar, andere weniger oder gar nicht, und verhalten sich entgegengesetzt. Darum hat es der Fremde aus Elea in Platons Sophistes für eine Aufgabe der dialektike episteme im  dialegestai gehalten, erkennen zu können und dies Erkennen dem Vermögen der eigentlich philosophischen Kunst zugesprochen, welche Begriffe Gemeinschaft haben und welche nicht, welche aneinander teilhaben und welche sich in welcher Hinsicht entgegenstehen, in dem, was sie bedeuten und als Wegerichtung angeben.

5.

In der Theologie kommt für das Gottesverhältnis im begrifflichen Denken eine weiteres, notwendig zu beachtendes Unterscheidungskriterium hinzu, das eine kriterienlose Aufreihung einander wie in einer Zahlenreihe folgenden Begriffsworte nicht wahren kann: die auf Sein und Wesen Gottes bezogenen Begriffe – wie die Wahrheit, die Güte, die Gerechtigkeit und die Liebe – müssen sich als ursprüngliche ausweisen und von abgeleiteten Begriffen unterscheidbar sein, wie sie bei Melanchthon auf der als Kopie verteilten S. 83 (der Scripta Dogmatica) ungeschieden aufgelistet genannt sind.

Gnade und Hoffnung z.B. stellen Wirkungen dar im menschlichen geistigen Verhalten, entspringen der Güte und der Macht aus göttlichem Ursprung, können aber nicht als Bestimmungen des Gedankens an das ursprüngliche Selbstsein Gottes, seine Einheit in der Dreipersonalität gebraucht werden.

Denn Rettung und Erlösung, auf die hin wir durch den Beistand der Gnade hoffen können, setzen die Verfehlung (Peccatum) voraus, die wir dem Wesen Gottes als Ursprung der Gabe zur Rettung nicht zudenken können, sonst wäre die Erwartung der Hoffnung auf Rettung vergebens. Eine Teilnahme daran (in Übernahme der Schuld) ist erst durch die Menchwerdung möglich, Gehalt des Glaubens geworden zu sein.

Ein weiteres Kriterium, das die Tradition der Kirchenväter geprägt hat, gehört dazu: die Unterscheidung der Einheit im Zusammenhang verschiedener Wesensbestimmungen des Göttlichen von einer Zusammensetzung, also der Unterscheidung des Seins Gottes von aller körperlich ausgedehnt Erscheinendem, die zum Begriff Gottes als Geist führte und als Ursprungsmacht der Gabe personale Form annimmt, um in der Gabehandlung angenommen zu sein, als in unserem geistigen Verhalten als Personen als Grund und Maß der Rechtheit wirken zu können.

Die Wesensbegriffe des Göttlichen sind als urspünglich zwar als teilhabend aneinander anzunehmen  (keine wahre Gerechtigkeit ohne Güte, keine Liebe ohne Achtung von Würde, keine Gründung von Recht ohne Rechtfertigung usw.), aber sie lassen sich nicht auseinander ableiten. Ihre Zusammenfügungen, die für die Einheit notwendig sind, erzeugen – und dies ist der Ort der Erkenntnis aus Entsprechung in einem die „Wirkungen“ der Ursprungsgaben annehmenden Verhalten – entsprungene Bedeutungen, die aus mitvollzogenen Verknüpfungen sich ergeben, also in diesem Sinne „abgeleitete“ Begriffe sind, ohne die wir jedoch die Selbstgabe des Göttlichen, die Offenbarung nicht annehmen und nicht denken können. Auch der Offenbarungsbegriff selbst gehört mit Erlösung und Rettung, mit Gnade und Hoffnung, mit der Stiftung der Kirche und des Beistands zu den in den Ableitungsgefügen zwar auch als notwendig erschlossenen Begriffen, die jedoch Annahmeweisen der Begriffe von Ursprungsbestimmungen darstellen, die nun ihrerseits gar nicht angemessen zu denken sind, wenn wir sie als ursprünglich von den abgeleiteten unterscheiden, wie wir es müssen – aber eben nur in der Reflexion auf den anzunehmenden Grund (als ursprünglich maßgeblicher Bestimmung) können. Darum erhalten die Topoi des Wesen des Göttlichen in der Setzung ihres Seins eine Entgegensetzung zum Seiendsein und werden der Bestimmbarkeit durch ein Gegebensein beurteilendes Bestimmen entzogen – sie können uns ja ohne die verschiedenen Weisen des Annahmeverhaltens, die erst in den Ableitungsgefügen erschlossen sind, nicht gegeben sein, nicht als seiend gedacht werden.

Die Setzung als Topos führt darum für die Wesensbegriffe zu einem notwendigen, unbedingt zu beachtenden Widerstreit im bloß die Begriffsbestimmtheit zu denken suchenden Denken.

6.

Für uns ist die Zusammenhangsannahme „lebensnotwendig“ [ist Bedingung der Einheit des Selbstbewußtseins] und darum können wir die ursprüngliche Güte Gottes nur in einer Verknüpfungsannahme glauben (denken, annehmen, anerkennen, achten), in der wir mit dem Ortsgedächtnis der Auseinanerhaltung der Wesensbegriffe des Göttlichen den damit einhergenden, in jedem isolierten Ort vergegenwärtigten Widerstreit auf uns nehmen und mit der Annahme der grundlegenden Verbindungen aus dem Ursprung selbst – als ursprünglich sich eröffnende, sich gebende Verbindung den Widerstreit aus der Identitätsform der absolut gesetzten Begriffe verantworten, also der Reflexion im trennenden Gedenken einen sie rechtfertigenden Ort im Glaubensgedächtnis an Gott als Ursprung geben, da wir diese Orte selbst als widerstreitlösende Strukturen einer Einheit von Vermögen erkennen, die mit der annehmenden Erkenntnishaltung (in der praktischen Verhaltensausrichtung) zusammenstimmt – also einer Zusammenstimmung, die ausdrücklich die Verantwortung des Widerstreits im absoluten Denken der Ursprungsbesitmmung des Göttlichen auf sich nimmt.

Darum haben die Ableitungen und ihre Erschließungen von Wegweisungen im Selbstbewußtsein der Ausrichtung eine rechtfertigende Form, für die Geltungsannahme von Gebot und Weisung als Recht und Gesetz, als Ethos der Verhaltensausrichtung als Erkenntnisgemeinschaft.

Sie unterscheiden sich darum nicht nur von den Schlussverfahren der formalen Logik, deren Verbndung von Prämissen, in der Form von Urteilen gegeben, nur mit Begriffsverhältnissen möglich ist und in ihren Gebrauchsregeln zu rechtfertigen sind, wenn diese ein Vielheit von Einzelnem unter sich befassen, also Begriffe mit einer Umfangsfunktion sind, wie sie für empirisch quantitativ und qualitativ bestimmte Gegenstandsbereiche gebraucht und vorausgesetzt werden.

Der Begriff der Gerechtigkeit hingegen ist Maß für alles Beurteilen und Entscheiden, was für recht und gerecht zu erachten ist. Er ist aber kein Inbegriffe alles Gerechten, weil dieses als gegeben anzunehmen ja von der Gültigkeit der Rechtsbeurteilung abhängig ist. Darum wird im Gebrauch der Begriffe Recht und Gerechtigkeit keine Subsumtion von Einzelnem vorgenommen und eine Umfangsfunktion in Anspruch genommen. Sondern, sofern das Maß als Regel oder Gesetz, als Grundsatz (als Maxime) bestimmt gegeben ist, sie auf Fälle angewandt, die von sich her – in reflektierender Urteilskraft zu erkennen geben müssen, welches Gesetz hier zuständig ist, um gegebenfalls zum Gesetzgeber zu werden, wenn Regelungsbedarf noch besteht – für die allgemeinverbindliche Entscheidung, was recht ist.

Was in der Topik als dialektischer Syllogismus firmiert, ist mit der juristischen Deduktionsform verwandt, die mit der reflektierenden Urteilskraft als Gemeinsinn auf Anerkennbarkeit (eines Rechts als für die Rechtsgeltung mit (!) konstitutiv – aber nicht allein) das Vermögen der Anwendung, aber auch der Findung von Regeln ist, und in ihren Kriterien nicht wiederum nur durch Regeln und Gesetze geleitet sein kann. Auch wenn im topischen Verfahren weitere Grundsätze erschlossen werden, sind in den Kriterien der Urteilskraft Bedingungen zu berücksichtigen, die das Zusammenstimmen der Anwendung von Grundsätzen in den Handlungsfolgen einbeziehen und Kooperation und Kommunikation von Handlungs- und Erkenntnisgemeinschaften ermöglichen können müssen. Darum ist die Urteilskraft als Gemeinsinn durch ihre Mitteilung von Beurteilungsgeltungen eine Antizipation der Einstimmung aller, durch die je Einzelnen auf die Gemeinschaft ihrer Vernunft- und Urteilsverhalten hin vertreten werden (als selbst denkend und an der Stelle eines jeden anderen denkend) und trägt damit auch die Gemeinschaftsbedingungen einer Glaubensgemeinschaft, die als Achtungsgemeinschaft der Besinnung auf die sie ermöglichenden ursprünglichen Bestimmungsgründe fähig sein können muß. Dies ist Aufgabe einer philosophisch reflektierenden Theologie, die in eins mit den Traditionsgedächtnissen und deren Strukturierung von erschließenden Begriffszusammenhängen an komplexen Verfahren teilhat, durch die jene in der Rückwendung sich uns zu lösen aufgebenden reflexiven Trennungen in die Verantwortung zu nehmen sind: denn die Rückwendung auf Gott selbst – als müssten und könnten wir ihn selbst als ihn selbst vor aller Ursprungsgabe denken (die Gedanken Gottes vor der Schöpfung der Welt und Menschen mitdenken – ohne eröffnete Mitdenkbarkeit, die es erst die Trinität durch den Logos im Geist darstellt) – ist Indikator eines Widerstreits und wird im Glaubensstreit notwendig, durch kritische verantworteten Austrag zu überwinden. Die Methode der Kritik der Vernunftvermögen macht dann den entscheidenden Unterschied aus zwischen einer ihrer Aufgaben im Verfahren bewußten Dogmatik und einem Dogmatismus.

In der Entstehungszeit von Theologie durch die theologoi als Evangelisten und die Verkündigung tragenden Apostel, mußte die im Umfeld des jüdischen und späthellensichten Glaubensformen jene Einsichtseröffnungen zu wahren gesucht werden, die – wie aus der Übernahme der Verantwortung zum Austrag des Widerstreit der Absolutsetzungen von Wesensbegriffen des Göttlichen in die nachfolgende Teilhabe auf dem weisend eröffneten Verbindungsweg der Erlösung zu erkennen und zu glauben – nur durch die personale Erneuerung der Ebenbildverheißung möglich ist: Aufgabe von Theologie als Wissenschaft ist die Rechtfertigung des christlichen Glaubens als wahre, weil Wahrheit und Gerechtigkeit und Güte als Maß zu wahren, Frieden zu ermöglichenden und ihre Tradition des Zeugnisses des Gedächtnisses zu stiften fähige Religion.