Polygonale Struktur ursprünglicher Verbindung


1.4

Wir verdanken entscheidende Anregungen der frühen Kritik von Dieter Henrich an Heideggers Versuch, die Einheit aus einer Grundkraft zu begründen.1 Wir erfüllen den damit für Kants Systemgedanken zur Geltung gebrachten Anspruch, eine „polygonale Begründungsstruktur“ aufzuweisen, wie Henrich dies auch in späteren Vorlesungen immer wieder als notwendig hervorhob, deren Einheit nur von jenen Vermögen her verantwortet werden kann, die innerhalb des Bedingungsgefüges der Einheit einen Ort als Ordnungsgrund erhalten können, den sie sich unter dem Anspruch selbstangemessener Ausübung für das Werk der kritischen Grundlegung zuweisen.

Erst mit der Unterscheidung der Vermögen des Verstandes und dessen besonderer Art der Einheit in den Funktionen des Urteils von den der Vernunft in Reflexion auf Handlungsbedingungen und -vermögen zukommenden Ideen kann durch die Aufklärung der Methode der reflexiven Einteilung die Ableitung von Urteilsfunktionen und Kategorien im Hinblick auf ihre Vereinigungen mit Erscheinung und Wahrnehmung unter dem Anspruch von selbstbewußter Gegenstandsbeziehung von Vorstellungen gelingen. Dies ist zugleich die Voraussetzung der Kritik der Vermögen insgesamt, die nur so die Erkenntnisart im Verhältnis zu gegebenem von der Verantwortungseinsicht des Aufgegebenen (B  526 ff) bestimmen und unterscheiden kann.

Die hier vorgelegte Arbeit wird also zunächst einen eigenständigen Beitrag zur Vollständigkeit der Urteils- und Kategorientafel vorlegen, die die gliedernden Einteilungs- und Integrationsschritte nachvollziehen läßt, da mit jedem Schritt das eingeholt wird, was implizit an Funktionsbedingung im vorangehenden, weil schon in Anspruch genommen, vorausgesetzt war. Die durch eine dieses Erschließungsverfahren erfordernde Struktur von Bedingungseinheit nur mögliche und begrifflich zu wahrende Identität je eines Vermögens wird in einer eigenen, daran geschulten Erörterung darstellbar und stellt eine die Systemform philosophischer Einsicht nach Kant und nach Platon auslegende, als in Kritik erarbeitete Alternative zu rationalistischen und idealistischen Systemversuchen dar.


1.5

Die Einheit von Urteil und Verstand, die wir im Selbstbewußtsein eines urteilenden Verstandes und in seiner Idee voraussetzen, ist nur anzunehmen, wenn sie ihre Verbindungs- und Einheitsfunktionen für ein Wahrnehmungsbewußtsein von Erscheinungen in der Vorstellung von als erkennbar gegebenen Gegenständen ausüben können. Darum sind auch Wahrnehmung, Empfindung, Anschauung und Erscheinung jeweils als Vermögen im Maß der Selbstgemäßheit zu beachten und erhalten ihre Stelle in ursprünglicher Würdigung in Achtung der Vernunfterkenntnis aus Begriffen von Vermögen der Seele oder des Gemüts, wie Kant sie bisweilen in Bezug auf die Erkenntnisvermögen nennt.

Aus der Ideenannahme von Vermögen des Vorstellens und des Bewußtseins im Verhalten deren Gegenständen lassen sich Funktionsbedingungen ableiten, die Kant für den Begriff eines Gegenstands überhaupt (§ 14 KrV) Kategorien nennt. Sie sind darum als abgeleitete zu beurteilen und liegen nicht ihrerseits dem Ideengefüge zugrunde, was heißt, wir können nicht durch sie uns auf Ideen und Vermögen erkennend beziehen. Soweit wir das tun, müssen wir erkennen, in welche Unstimmigkeiten das führt und in der rationalistischen Metaphysik geführt hat, deren kritische Rekonstruktion der Dialektikteil der Kritik der reinen Vernunft unternimmt.

Kategorien „sind Begriffe von einem Gegenstande überhaupt, dadurch dessen Anschauung in Ansehung einer der logischen Functionen zu Urtheilen als bestimmt angesehen wird.“ (B128)

Sie können als Funktionen des Verstandes im Gegenstandsbezug als Bedingungen der Beurteilbarkeit von dessen Erkenntnisgeltung gefunden werden,

wenn man die Functionen der Einheit in den Urtheilen vollständig darstellen kann. (B 94 / A 69)

und sind unabdingbar für eine Unterscheidung von Denken und Erkennen (§ 22). Dies wird die vorliegende Darstellung versuchen aufzuzeigen und damit einen, wie wir denken, wohl begründeten Beitrag auch zur Frage der Vollständigkeit der Urteilstafel, dem Zusammenhang von Urteilsfunktionen und Gegenstandsbegriffen und in der Folge zu den Verhältnissen zwischen Verstand, Vernunft und Urteilskraft in Erschließung der Grundlegungsstruktur der Kritik der reinen Vernunft als Kritik der Vermögen leisten können.

Die Unterscheidung der Ideen, d.i. der reinen Vernunftbegriffe, von den Kategorien oder reinen Verstandesbegriffen, als Erkenntnissen von ganz verschiedener Art, Ursprung und Gebrauch, ist ein so wichtiges Stück zur Grundlegung einer Wissenschaft, welche das System aller dieser Erkenntnisse a priori enthalten soll, daß ohne eine solche Absonderung | IV329 Metaphysik schlechterdings unmöglich oder höchstens ein regelloser, stümperhafter Versuch ist, ohne Kenntniß der Materialien, womit man sich beschäftigt, und ihrer Tauglichkeit zu dieser oder jener Absicht ein Kartengebäude zusammenzuflicken. Wenn Kritik der reinen Vernunft auch nur das allein geleistet hätte, diesen Unterschied zuerst vor Augen zu legen, so hätte sie dadurch schon mehr zur Aufklärung unseres Begriffs und der Leitung der Nachforschung im Felde der Metaphysik beigetragen, als alle fruchtlose Bemühungen den transscendenten Aufgaben der reinen Vernunft ein Gnüge zu thun, die man von je her unternommen hat, ohne jemals zu wähnen, daß man sich in einem ganz andern Felde befände als dem des Verstandes und daher Verstandes- und Vernunftbegriffe, gleich als ob sie von einerlei Art wären, in einem Striche hernannte. (Prolegomena § 41)

Die Kritik der Vernunftvermögen ist darum als Werk insgesamt in eine Erkenntnisbewegung eingesenkt, die eine orientierende und damit die Vermögen im Verhalten bildende Funktion haben und alle die darin thematisierten Weisen des Denk- und Einsichtsverhaltens in den Anspruch eines Könnens als Vermögen nehmen, wir also auch als Leser nicht mitdenkend am kritischen Verfahren teilnehmen könnten, wenn wir nicht den Anspruch zur Selbstgemäßheit mit ihm teilen und annehmen und das heißt, uns den Herausforderungen der in der philosophischen Selbsterkenntnis gegenüber Ungemäßheiten und Widerstreite stellen, die wir je selbst zu verantworten haben. Kant führt im Dialektikteil das Verfahren einer rein theoretisch-spekulativ sich verhaltenden Vernunft vor, die wir reine Verstandesvernunft nennen können, da diese sich in ihren Schlüssen auf das Unbedingte zu unmittelbar der Verstandesbegriffe bedient, ohne deren Gebrauchsbedingungen anzuerkennen, die darum im Gefüge der Kritik zuvor mussten einsichtig gemacht werden können. Diese Aufgabe hatten in der Analytik des Verstandes die Deduktionen übernommen, die als metaphysische aus dem Begriff und als transzendentale aus der Funktionsbedingung des Urteilsvermögens des Verstandes den Gebrauch von Gegenstandsbegriffen mit dem Aufweis der ihn begrenzenden Bedingung in den Synthesisfunktionen von Sinnlichkeit und Einbildungskraft rechtfertigen. Die Begriffsbestimmung von Urteilsfunktionen und Kategorien des Verstandesgebrauchs wird von einem Verfahren getragen, das mit der Erkenntnis von Geltungsbedingungen in der Anwendung eine Rechtfertigung durch Begrenzung darstellt und sich darum grundlegend von Erklärungen und Beschreibungen sowohl seiner thematischen wie der selbst dazu in Gebrauch genommenen Vermögen unterscheidet.

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1 Dieter  Henrich, Über die Einheit der Subjektivität,  Philosophische Rundschau Heft 1/2 S.28 ff, 1955