Idee des Rechts


Vernunft im Recht auf Freiheit


Recht ist das Zusammenbestehen der Freiheit eines jeden mit der Freiheit eines jeden anderen unter einem allen gemeinen Gesetz.

Es könnte doch mit dem Recht der Freiheit wohl in der Verfassung eine etwas andere Bewandtnis haben, als es durch die übliche Entgegensetzung von Freiheit und Einschränkung durch die Pandemiegesetze so viele derzeit beklagen.

Im GG ist das Volk als Einheit und als durch die Verfassungsordnung verbundene Gemeinschaft selbst der Grundgesetzgeber. Darum ist das tragende Grundrecht - aus der Teilhabe an der Verfassungsverantwortung für jeden Bürger - die Teilhabe an der Gesetzgebung.

Die Freiheit zur Gesetzgebung ist offensichtlich unmittelbar mit deren Verantwortung verbunden, allgemein befolgbare Gesetze zu geben, durch die Freiheit in Gemeinschaft bestehen kann.

Das Recht kann geradezu begriffen werden als das Zusammenbestehen der Freiheit eines jeden mit der Freiheit eines jeden anderen unter allen gemeinen Gesetzen. Dem entspricht der von Kant so formulierte Kategorische Imperativ: Handel so, dass die leitenden Bestimmungen (die Maximen) deines Handelns zum allen gemeinen Gesetz werden kann, dass du also wollen kannst, dass jeder sie so geben möge und jeder sie befolgen soll und kann - immer in Rücksicht auf das zusammen Bestehen. 

Damit ist eine Handlungs- und Kooperationsgemeinschaft eine Volkes in den Blick der Beurteilung gebracht, die die Freiheit mit einer Vernunftverantwortung dort verbindet, wo sie als Recht sich geltend macht, von anderen anerkannt sein kann und seinerseits die Freiheitsrechte aller anderen genau darin anerkennt, dass die Teilhabe an der allgemeinen Gesetzgebung und deren Befolgbarkeit bewahrt bleibt. 

Nun ist unsere Gesellschaft nicht so organisiert, dass sie sich als Kooperations- und Handlungsgemeinschaft verhält; das Politische hechelt sich von einem Wahlkampf in den anderen und ist von Parteien und Parteiungen geprägt, zu wenig von Menschen, die als Personen ihre Freheit in Verantwortung für die Gesetzgebungsgemeinschaft und den Gemeinsinn der Anwendung von vernünftigen Gesetzen begreifen und leben.

Demokratie bedeutet Selbstbeherrschung des Volkes - und das kann es nur durch eigene Gesetzgebung. Sie ist das Vernunftvermögen, durch das Souveränität möglich ist. Autonomie heißt ja Selbstgesetzgebung.

Man muß sich also fragen, welche Gesetze kann sich und hat sich ein Volk - wiederum in Abstimmung mit andern Völkern - zu geben, um als Handlungseinheit so elementare Bedrohungen eines epidemischen Virus effektiv und zugleich so wenig selbstzerstörerisch für die mit der Gesundheit ja zusammenhängenden Lebens- Arbeits- und Kulturbereiche wie möglich begegnen zu können. Eine Gesellschaft muß in solchen Fällen Institutionen haben, die tatsächlich handeln, schnell handeln können und die notwendige Besonnenheit, die Expertisen einholen und die guten, vernünftig und gesamtverantwortlich auch denkenden Fachleute zusammenbringt. 

Wenn das nun Regierende sind, die aufgrund eines geltenden Gesetzes, - des Infektionsschutzgesetzes - solche Entscheidungen treffen, dann ist es sicher sinnvoll, sie dem Verfassungsorgan der Gesetzgebung, alsio dem Bundestag bzw den Landesparlamenten gegenüber zu rechtfertigen. Aber jede Kritik muß selbst das Maß der Gesamtverantwortung an das legen, was sie vorschlägt.

Inakzeptabel ist es dann, mitten in der Pandemie Freiheit als Freiraumrecht von eben den "Herrschenden" zu verlangen und auf sog. Anti-Corona Demos das Grundgesetz der BRD zu schwenken, ohne den Artikel 2 gelesen und seine Verschränkungen im Begründungsgefüge der Verfassung ernst genommen zu haben. Denn dort ist das Grundrecht der Freiheit unter drei Bedingungen gestellt, die zu dem o.g. "Zusammenbestehenkönnen" der Freiheit eines jeden mit der Freiheit eines jeden andern unter Gesetzen gehören:

Die Inanspruchnahme von Freiheit als Recht kann als Grundrecht nur von der verfassten Gemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder gewährleistet werden, wenn die Ausübung des Rechtsanspruchs

- das Recht anderer

- die verfassungsmäßig Ordnung

- und das Sittengesetz nicht verletzt.

Das Sittengesetz, dessen EInsicht der Statuierung der Unantastbarkeit der Würde des Menschne als Person zugrundeliegt, lautet mit Kant:

Handle so, dass du die Menschheit in der Person eines jeden anderen wie dir selbst als Zweck an sich selbst achtest.