Idee des Rechts


Vernunft im Recht auf Freiheit


Recht ist das Zusammenbestehen der Freiheit eines jeden mit der Freiheit eines jeden anderen unter einem allen gemeinen Gesetz.

Es könnte doch mit dem Recht der Freiheit eine etwas andere Bewandtnis haben, als es durch die übliche Entgegensetzung von Freiheit und dem sie einschränkenden Gesetz nahegelegt wird.

Im GG ist das Volk als Einheit und als durch die Verfassungsordnung verbundene Gemeinschaft selbst der Grundgesetzgeber. Darum ist das tragende Grundrecht - aus der Teilhabe an der Verfassungsverantwortung für jeden Bürger - die Teilhabe an der Gesetzgebung.

Die Freiheit zur Gesetzgebung ist offensichtlich unmittelbar mit deren Verantwortung verbunden, allgemein befolgbare Gesetze geben zu könnwn, durch die Freiheit in Gemeinschaft bestehen kann.

Das Recht kann geradezu begriffen werden als das Zusammenbestehen der Freiheit eines jeden mit der Freiheit eines jeden anderen unter allen gemeinen Gesetzen. Dem entspricht der von Kant so formulierte Kategorische Imperativ: Handel so, dass die leitenden Bestimmungen (die Maximen) deines Handelns zum allen gemeinen Gesetz werden kann, dass du also wollen kannst, dass jeder sie so geben möge, wie jeder sie befolgen können soll - immer in Rücksicht auf das zusammen Bestehen. 

Damit ist eine Handlungs- und Kooperationsgemeinschaft eine Volkes in den Blick der Beurteilung gebracht, die die Freiheit mit einer Vernunftverantwortung dort verbindet, wo sie als Recht sich geltend macht, von anderen anerkannt sein kann und seinerseits die Freiheitsrechte aller anderen genau darin anerkennt, dass die Teilhabe an der allgemeinen Gesetzgebung und deren Befolgbarkeit bewahrt bleibt.

Nun ist unsere Gesellschaft nicht so organisiert, dass sie sich als Kooperations- und Handlungsgemeinschaft verhält; im politischen Geschäft denken die Parteien von Wahlkampf zu Wahlkampf. Das Gemeinsame ist von Parteiungen geprägt, die dem Anspruch der allgemeinen Gesetzgebung widerstreiltet.

Demokratie aber bedeutet Selbstbeherrschung des Volkes - und diese vermages nur durch eigene, notwendig gemeinschaftlich getragene Gesetzgebung. Ohne Selbstgesetzgebung ist keine Autonomie und keine Souveränität möglich.

Man muß sich also fragen, welche Gesetze kann sich und hat sich ein Volk zu geben, um als Handlungseinheit fungieren, sich selbst beherrschen und als Volk unter Völkern souverän sein zu können.

Die Inanspruchnahme von Freiheit als Recht kann als Grundrecht nur von der verfassten Gemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder gewährleistet werden, wenn die Ausübung des Rechtsanspruchs

- das Recht anderer

- die verfassungsmäßig Ordnung

- und das Sittengesetz nicht verletzt.

Das Sittengesetz, dessen Einsicht der Statuierung der Unantastbarkeit der Würde des Menschne als Person zugrundeliegt, lautet mit Kant:

Handle so, dass du die Menschheit in der Person eines jeden anderen wie dir selbst als Zweck an sich selbst achtest.