Deduktion der Kategorien

Transzendentale und metaphysische Deduktion

Weiß sich die metaphysische als unangefochten in der Bedeutung der Funktionen für Erfahrung?

Es geht noch nicht um Erfahrung und darum auch nicht um überschwenglichen Gebrauch.

Das Ich denke aber ist das der Skepsis.

Bezweifelt ist die objektive Geltung des Gebrauchs. Darum ist die Rechtfertigung auf den Gebrauch der Kategorien bezogen.

Die metaphysische aber differenziert nicht zwischen Bedeutung und Gebrauch.

Die Metaphysische Deduktion setzt die Scheidung als gegeben hin. Die transzendentale aber verhält sic hunterscheidend – gibt statt Absolutheit aus Trennung der Unterscheidungen einen Verhältnischarakter. Ist von der Verbindung getragen, aus der erkannt wird.

Die metaphysische benennt und bestimmt in einteilend engegensetzendem Denken den Begriff

Alle Verstandeserkenntnis im Urteil enthält ein reflexives, nicht nur gegenstandsbestimmendes Moment von Urteilskraft als Erkenntnisform von Geltung.

(2001)

Die transzendentale Deduktion hat mit dem Ich-denke Bewußtsein den Grund der Skepsis selbst zum Ausgang der Rechtfertigungserschließung des Geltungsgrundes des Kategoriengebrauch: sie bestimmt die Kategorien nicht durch Einteilung und nimmt sie auch nicht als eingeteilte in Anspruch, da dies nur schematisiert möglich ist: diese aber wird aber erst und kann nur deduktiv erreicht werden.

In der Urteilstafel haben wir dagegen die Vernunftform des Verstandes in „apriorischer Urteilskraft“ der Erkenntnisgeltung seines Vermögen in allen Urteilen als das einteilend Bestimmte (selbst zur Bestimmung als bestimmend und bestimmbar gehörend: nur in Selbstbewußtwerdung sich bestimmend)

Der sich von aller Sinnlichkeit isolierende Verstand löst sich aus der Geltung der Gegenstandserkenntnis, setzt sich nicht der Bedingtheit durch Sinnlichkeit entgegen, sondern läßt sie als Erkenntnis in ihrer Art ebenso sein, wie er sich in seiner Erkenntnisart uneingeschränkt gelten läßt. – so in Geltung bringt, daß er nur sich als Erkenntnis einteilen kann (so allererst Sinnlichkeit als Bedingung erkennbar wird).

Verstand als Erkenntnisvermögen von eigener Art gilt als unbezweifelt und kann darum in seiner Geltungsform sich gar nicht der Vernunft oder der Urteilskraft entgegensetzen – sondern nur der Anschauung, die als unmittelbare Gegenstandserkenntnis für die Verstandeserkenntnis nicht als die Gegenbenheitsweise des Gegenstands selbst darstellt, wie sie in absoluter Geltung des Verstandes gedacht wird. 

Erst mit der transzendentalen Synthesis der Erkenntnisarten als Bedingung der Verstandeseinheit im Bewußtsein dieses Gegebenheitsdenkens für das Erfahrungsbewußtsein in der Erkenntnis wird der Gegenstand im Grundverhältnis unterscheidbar von der Anschauungsform.

Die Isolierung wird im Bewußtsein des Verstandes als Erkenntnisvermögen eigener Art nicht getragen von einem einteilenden Verfahren der Vermögen, diese bleibt im Untergrund