Immanuel Kant (1724 - 1804)





Bedingungen der Möglichkeit


Wahrnehmung und Deduktion

Die Entscheidungen der Fragen ob oder wie etwas möglich wird, werden nach unterschiedlichen Verfahren getroffen: wenn durch Wahrnehmung entschieden werden kann, ob etwas möglich ist, das wir uns in einem Begriff denken, dann sind wir mit der Ja-Nein Entscheidbarkeit des Daseins des Gegenstands eines Begriffs auf das Reale in der Erscheinung bezogen und jede deduktive Erörterung wie es möglich ist, erübrigt sich nicht nur, sie ist in der Tat nicht möglich. Kants Wort: wir können keinen Grashalm deduzieren illustriert C. F. von Weizsäcker mit dem „empirischen Begriff“ einer Katze (420 „Wollen wir einsehen (!), wie Katzen möglich sind .... Einsicht der Wirklichkeit, dem Menschen unmöglich“.

Nur dasjenige braucht eine Deduktion (Rechtfertigung), das nicht in der Erfahrung gegeben ist uns sein kann, aber in Geltung als Erkenntnis gebraucht wird. Dies schließt auch die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung ein, wie wir sie in Begriffen der Wahrnehmung, der Erfahrung etc, gebrauchen, wenn wir der Geltugn von Erfahrung als Erkenntnis oder der Erkennntis aus Erfahrung (in Unterscheidung von Vernunfterkenntnissen) bewußt sind. Denn der Begriff der Erfahrung ist kein empirischer Begriff, wird aber für das Bewußtsein, daß etwas als erfahren gilt, gebraucht, bedingt insofern auch die Geltung der Entscheidung aus der Wahrnehmung, ob etwas real gegeben ist oder nicht.

Die Notwendigkeit der Deduktion ergibt sich also schon aus den Geltungsbedingungen der „ob“ – Entscheidung im Wahrnehmugnsbewußtsein und stellt somit dessen Geltungsanspruch als Anspruch dar, Erfahrung und also allgemein geltend zu sein, ohne daß die einzelne Wahrnehmung diese schon gewährleisten könnte – weil die wahrgenommene Katze auf dem Dach auch verwechselt worden sein könnte mit einem Marder oder einem ähnlichen Tier. Dies ist aber nur erwägbar, da wir Formbedingungen der Wahrnehmungserkenntnis kennen (schematische Ähnlichkeit der Gestalt) und also Fehlerquellen in der Wahrnhemung kennen, da diese anschauung nur über Schemavergleich erkennen kann und im Begriff weitere schematische Merkmale gedacht und für eine Besicherung des Wahrnehmungseindrucks in Forschung (methodische Beobachtung) umgesetzt werden kann.

Was wir in der Befragung seiner Möglichkeit dadurch beantworten können, daß es da ist (wahnehmbar gegeben), das bedarf also keiner und ist auch keiner Deduktion fähig. Das Schema seiner Erscheinung trägt den Wahrnhemungsvergleich aus dem empirischen Begriffsgedächtnis und dieses ist aus Erfahrung bildungsfähig: kann Erscheinungsstrukturen und die Kombination von Merkmalen nach Unterscheidungsbedürfnis der Wahrnehmungen verfeinern und wie in der Biologie ordnen. Darum können Eskimos auch besser und viele verschiedene Arten von Schnee unterscheiden, von denen wir keinen Begriff haben. Denn es liegt sowohl außer unserer Erfahrung als außer unserem Unterscheidungsbedürfnis in den an die Wahrnehmung (durch seine empirischen Begriffe) gerichteten Fragen des Verstandes.

Die Bestimmbarkeit des „wie möglich“ betrifft zunächst die „formalen Bedingungen der Erfahrung (der Anschauung und den Begirffen nach)“ (1. Postulat, A 218)

Aber auch das 2. Postulat – „Was mit den materialen Bedingungen der Erfahrung (der Empfindung) zusammenhängt, ist wirklich.“ – spricht von Bedingungen und muß für die Empfindungsbeurteilung in der Wahrnehmung Bedingungen der materialen Bestimmung angeben.

Diese materialen Bedingungen, wie sie die Daseinsentscheidung im Wahrnehmungsurteil ermöglichen und diesem die Form der Erfharungsgeltung verleihen können, wo sie erfüllt sind, bedürfen auch einer Deduktion und so kommt der Begriff der Materie eines Gegenstands – oder der Begriff eines materiellen Gegenstands in die Bestimmung der Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung überhaupt.

Im Unterschied zu den formalen Bedingungen sind die materialen also nicht durch reine Formbestimmungen denkbar, sondern es zeigen die materialen Bedingungen sich in der Notwendigkeit, in einem Bedingungszusammenhang eine Einheit zu Erkennen, die Einheit eines material wirklichen ist. Darum müssen die materialen Bedingungen in der Ausübung der Vermögen, also im Gebrauch, und nicht mehr nur in den Vermögensbedeutsamen Begriffen gesucht werden, so diese noch in Getrennt heit betrachtet werden.

Da wir dies aber von den Bedingungen her denken und begreifen, müssen wir den Gebrauch konstruieren und in dieser Konstruktion, die nicht die der mathematischen für die Schemata der Quantitätskategorie ist, übergreifen wir die Antizipation der Empfindung auf die Konstruktion der Materie des Objekts hin. Dies ist für den Begriff der Erfahrung als allgemein geltend notwendig, und stellt das Wahrnehmungsempfinden in seinem Zusammenhang unter allgemeine Bedingungen der Erfahrung, die sich nun für den Wirklichkeitszusammenhang des als wahrgenommen, wirklich zu sein, Begriffenen in der Konstruktion nicht der Form sondern der Materie des empirischen Begriffs bestimmen muß. Diese Bestimmung ist aber nicht mehr transzendental, sondern nur als metaphysische möglich und hat möglicherweise den für die Konstruktion der Materie als Gegenständlichkeit der objektiv erfahrbaren Realität den singulären Fall einer „metaphysichen Konstruktion“ (MadN – vgl. Plaass). Darum erfordert die Deduktion der Möglichkeit der Erfahrung den Übergang der Analytik in der Kritik zu den Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaft. (dieser Übergang hängt an den Bedingungen der Allgemeingültigkeit und stellt sich nicht für jede Art von Erfahrungsgeltung, etwa die historische – doch kann deren Bestimmung erst glücken, wenn die der objektiven Form der Allgemeingültigkeit für die empirischen Bedingungen der Wahrnehmung von Natur erfolgt ist).

Die Konstruktion der Materie erfolgt von der Einheit des Gegenstand in der Einheit der Anschauung von Raum und Zeit her. Diese war formal nicht denkbar. Die Materie wird nun als dasjenige des Gegenstand in seiner Gegebenheit bestimmt, was Raum und Zeit vereint und nur in vereinter Anschauung bestimmbar ist. Damit erfordert die Einheit des Gegenstand als Materie die Bewegung, die als das empirische Wahrnehmbare der Erscheiung der Materie entgegengesetz ist und mit ihr nur in der energetisch geleisteten Arbeit identisch ist, die sich in Messungen erfahren läßt: in der beschleunigten Bewegung, wie sie für Materie als träge Masse in den durch sie selbst wechselwirkend erzeugten Gravitationsfeldern – wenn sie also gegenständlich als Kraft gedacht werden kann, die Arbeit verrichtend so in Bewegung ist.

Damit ist bereits das Äquivalenzprinzip von träger und schwerer Masse abgeleitet, so daß die metaphysiche Konstruktion die transzendnetale Deduktion der Erfahrungsbedingungen dergestalt vollendet, daß Prinzipien formuliert werden können, die Bewährungin der Erfahrungsmessung erfahren können, wie es das Äquivalenzprinzip in der Tat tut. In ihm hätten wir dann keien Hypothese, sondern ein metaphysiches Prinzip von Materialität der objektiven Gegenständlichkeit, das mit der Wechselwirkung allererst jene physikalischen Gesetze hat entdecken lassen, die Kepler und Newton zur Berechnung der Platnetenbahnen und des Graviationsgeseztes G = g x M1 x M 2 / r² geführt haben.

Der Übergang zu den MAdN ergibt sich aus der Einheit der empirischen Postulate des Denkens (in der Erkenntnisgeltung aus Erfahrung – beginnend mit der Einsicht in die Notwendigkeit einer Anschauung) – vom 3. Postulat her, das die beiden vorgehenden vereint: also Form und Materie in der Gegenstandsbestimmung als Erfahrung eint: Kein UND von Raum und Zeit ohne Bewegung, keine Bewegung ohne Materie: diese aber ist empirisch, muß als wahrgenommen angenommen sein, um in ihrem Begriff einheitskonstruktiv gedacht werden zu können (im Übergang zur Metaphysik haben wir ein konstruktives Denken). Keine Einheit der Erfahrung ohne Erfahrung – wir folgen der Idee der Erfahrung, die im einzelnen gelten können muß und Annahme im einzelnen Geltungshandeln, sei es in Wahrnehmung oder Beurteilung des als wahrgenommen Dargestellten erfordert.

Die Anwendbarkeit der Mathematik ist so für die Relationskategorien jeweils von der dritten der Postulate und der dritten des Grundsatzes der Analogie her gesichert.

Es muß eine auf die gravitative Beschleunigung (Relativitätstheorie) und die Raum-Zeit-Erscheinung der Materie in beschleunigter Bewegung bezogene Objektralität sein, die quantitaiver Messung zugägnlich, aber die alternative Entscheidung, des Ja oder Nein im „ob“ des wahrnehmbaren Daseins zur Form hat (dies würde der Quantenmechanik in ihrer Kopenhagener Deutung und den konstruierten Ur-objekten Weizsäckers entsprechen).

Ein materialer Begriff kann nicht leer sein. (vgl, A 220). Der Begriff der Materie wäre kein Vernunftbegirff, entspräche der Idee der Materie nicht, wäre er nur eine formale Bestimmung. Dies ergäbe für die Reflexionstrennung von Form und Materie einen Widerstreit, wenn die materialen Bedingungen rein formal bestimmbar wären (Form als die zureichende Bestimmung der Materie). Dies ist gerade nicht die Anwendbarkeitsbedingung von Mathematik in der Naturwissenschaft.

Materie ist das „Bewegliche im Raume“ und ist als beweglich (veränderbar durch materielle Kräfte) nur in raumzeitlichen Bestimmungen bestimmbar. Veränderung des Beweglichen muß raumabstandsdifferenzierende Beschleunigung – Ablenkung der gleichförmigen Trägheitsbewegung sein, die empirisch real nicht vorkommt, wenn alle Materien als Massen und Enerigien in Wechselwirkung stehen – also nur der Wahl eines Darstellungssystems verdankt wird, das seinen 0-Punkt in einem bewegten Massepunkt wählt.

Also ist der Begriff der Materie durch den Begriff der Arbeit bestimmt, den sie messbar leistet und die an ihr vollbracht wird, da sich die materiellen Gegnestände in Erscheiungsprozessen strukturiert der Wahrnehmung und der Messung darstellen. Sofern das Messen selbst eine Kraftwirkung darstellt, muß es sich in der Erfahrungstheorie mit in die Darstellung der objektiven Realität einbeziehen. Es gehört zur Materie in deren real erfahrbaren Bewegung.

Die Unterscheidung von Messung und Gegenstand ergibt sich dann für die Quantenmechanische Darstellung der objektiven Realität in der Komplemntarität der Erscheinungen: Ort und Impuls eines Partikels (Objekts, Massepunkt) können nicht zugleich erscheinen, aber auch nicht nacheinander so gemessen werden, daß sie dem selben im selben Zustand zugeordnet werden können.

Damit kommt die transzendentale Unterscheidung von Ding an sich und Erscheinung und das Verhältnsi von Unerkennnbarkeit zur Erkenntnisbestimmung aus Wahrnehmung von Erscheinung im Verhältnis von Erscheinungsformen (-arten) selbst zur „Erscheiung“, es wird in die Theorie aufgenommen – und so hat die Kritik über die Metaphysik der Natur eine Entsprechung in der ihrer Einsicht entsprechenden Physik gefunden –

Für die Einheit der Physik ist dann aber das gesamte Bedingungssystem der Erfahrungsvermögen von Bedeutung und wird ohne Begriffe ihrer reflexiven Trennungen und der Verhaltensbedingungen für Objektivität und Begriff der Erscheinungen keine einheitliche theoretishe Grundlage finden.

Für die reinen Formen der Anschauung, deren Dualität erst mit der metaphysischen Konstruktion der Idee der Materie das Maß einer Einheit für das emprishe Denken findet, ergibt sich nun die Aufgabe der Darstellung der Spannung von sinnlicher und emprischer Anschauung in ihrer wechselseitigen Rücksichtsnahme. „Eine fiktive, konsequent unklassische Quantentheorie könnte keine empirische Wissenschaft sein, denn ihr felt die Grundlage aller Erfahrung, die erfharben Fakten.“ 427 Die Erfahrung des Faktsichen „hängt physikalisch an der Irreversibilität des Meßaktes, ohne welche es keine  Dokumente der Vergangenheit (Gedächtnisse), also keine Fakten in der Anschauung gäbe.“ 426 Weizsäcker aaO.)

Das bedeutet für Anschauung und Sinnlichkeitsform und Konstruktionsverhalten, daß in Unterscheidung von Anschauung in Darstellung der Gegenstandsunmittelbarkeit wir gerade nicht die Wahrnehmugnsform des Faktischen, sondern des Gesetzlichen haben, währen wir in den anschaulichen Wahrnehmungen die für den schematischen Vergleich von Erscheinungen notwendigen Empfindungen haben und in der sinnlichen Anschauung den Wahrnehmungsformen von Raum und Zeit gehorchen ,wie sie uns als sinnliche Einzelne bewußt sind und uns ein Verhalten und Orientieren im Erfahrungsraum ermöglichen, um beobachten, messen und spazieren gehen zu können, während wir dasselbe komplementär in relativistischen oder quantenmechnischen Darstellungen berechnen und ihre Gesetzlichkeiten vereinheitlichen können. Letzteres empliziert schon die systematische Vernunfteinheit in der Führung des Verstandesgebrauchs für die Einheit der Erfahrung im System der Naturgesetze. wie wir sie für die Objektivität der Allgemiengültigkeit von Gegenstandserkenntnis brauchen.