Einheit durch die Kritik der Vermögen


2.

2.1 

Unter dem Titel „Funktionen der Einheit“ nimmt sich die hier vorgelegte Arbeit die Einheitsbedingungen des Verstandes als Vermögen zu urteilen zum Thema und weist auf, daß in der Erkenntnis von Funktionen als Bedingungen des Urteilens eine andere als nur die urteilende Erkenntnisart des gegenstandsbezogenen Verstandes am Werk ist, durch die ein Bewußtsein des Urteilsvermögens selbst sich bildet. Sofern aber die Eigenartigkeit einer das spezifische Verstandesvermögen reflexiv bewußtmachende Erkenntnismethode zur Unterscheidung seiner von anderen Erkenntnisarten die Funktionen des Verstandes im Urteilen schon voraussetzt, kann nicht anders begonnen werden als mit den Formen, Funktionen und Bedingungen der Gegenstandserkenntnis im urteilenden Denken des Verstandes. Kant nennt darum den gesamten er­sten Teil seiner Kritik eine „Elementarlehre“, bevor er im zweiten Teil die Methode thematisch machen kann, um die es doch im Ganzen der Kritik (als „Traktat von der Methode“) geht. Mit der Unterscheidung im Verhalten zur sinnlichen Wahrnehmung, deren Formen der erste Teil der Elementarlehre in der „transzendentalen Ästhetik“ thematisiert, wird der Verstand von der Vernunft in den Weisen des Gegenstandsverhaltens aller urteilenden Erkenntnis unterschieden und in der „Analytik des Verstandes“ als der ersten großen Unterabteilung der „transzendentalen Logik“ in seinem eigentümlichen Vermögen thematisch, das Kant als „Idee des Verstandes“ fokusiert. Die Elementarlehre in der Kritik der reinen Vernunft teilt sich nach transzendentaler Ästhetik und tanszendentaler Logik, die wiederum in Unterscheidung des Verhaltens zur Form der Aisthesis in die Analytik des Verstandes (und der einteilenden Bestimmung seiner Begriffe) und der Dialektik der reinen Vernunft sich einteilt, darin die Vernunft als auf Gegenstandsverhalten in nur gedachter Erscheinung oder Gegebenheit (des Seins) bezogen ganz in der Form des gegenstandsbezogen urteilenden Verhaltens gefaßt bleibt. Dies prägt die gesamte Anlage aller drei Kritiken: die oberen Erkenntnisvermögen sind in der Kritik sämtlich als Urteilsvermögen aufgenommen und immer werden die Verhältnisse zu Gegenständen behandelt, während es je die Verstandesfunktionen im Urteilen sind, die alles Verhalten in Begriffen zu allen möglichen, überhaupt denkbaren Gegenständen bedingen.

2.2

Die Kritik als Verfahren ist Kritik der Vermögen und hat als solche eine systematische Form in grundlegender Funktion. Die Bedingungen, die in ihrem einander bedingenden Gefüge als unbedingt gelten, müssen als Vermögen, die ihrerseits Vermögen ermöglichen, darin angenommen sein können, d.h. als unbedingt zu wahren anerkannt sein. Mit ihren Begriffen werden Ideen in der Einheit des Selbstbewußtseins als ursprünglich thematisch. Die vernünftige Urteilskraft führt uns im Werk der Kritik von der Idee des Verstandes her auf einen Lösungsweg der Probleme der Prinzipienerkenntnis durch eine ein Methodenwissen erfordernde Erkenntnisart der reflexiven Einteilungen und ihrer sie verflechtenden Integrationen. Sie zu verstehen ist das Denken zur Teilnahme an der Reflexion und ihrer Orientierungen herausgefordert, das als Vermögen selbst zu denkend unter der Anforderung steht, zugleich an der Stelle eine jeden möglchen anderen zu denken.

Dogmatiker und Skeptiker streiten sich in Sätzen über die Geltung von Grundsätzen, die sich den Urteilen des Verstandes verdanken, ohne sie seinen Bedingungen gemäß zu gebrauchen. Sie denken im Gegenstandsbezug, ohne metaphysische Gegenstände schon im Begriff rechtfertigen zu können. Auf das Unbedingte können wir uns nur in Achtung durch Vernunft mit der in Geltung für die je eigene Verhaltensorientierung gehaltenden Erkenntnis der Bedingungen von Vermögen und ihrem Gefüge beziehen.

Wir können als die grundlegende Struktur der Kritik der Vermögen von ihrer architektonisch-systematischen Anlage her die unbedingte Geltungsart von Bedingungen nur mit einer Methodik ins Bewußtsein heben, darin das Mitgehenkönnen sich als Einstimmungsgrund zeigt. Methode – meta hodos – heißt wörtlich ‚Mitweg‛. Eine objektive Form der Allgemeinheit kann ja aufgrund der Unterscheidung gegenüber der Erkenntnisart der Gegenstandsbeziehung nicht das für ihn Maßgebliche sein: Wegmaß der Orientierung ist die Wegführung in ihrer das Mitgehenkönnen ermöglichenden Weisung.