System - Orte der Ideen


Topologie als systematische Struktur des verhaltensreflexiven Wissens


1.

Topos ist der Ort. Einer Idee oder einem Prinzip durch seinen im Gedächtnis gehaltenen Begriffe einen Ort zu geben, heißt, ihn in jener Bedeutung von Identität und Selbstsein anzunehmen, die in den Fragen, was die Gerechtigkeit und die Tugend selbst seien, in den sokratischen Frühdialogen Platons in die bekannten Aporien geführt hat – Was die Tugend selbst als sie selbst ist, kann weder durch andere Begriffe – einen ganzen Schwarm von Tugenden – angemessen angegeben und als Wissen in Anspruch genommen werden (wie es die lehrwilligen selbsterklärten Weisheitsträger tun), noch durch Wiederholung des Begriffsworts in einer Tautologie (Tugend ist Tugend) oder durch Selbstprädikation (Das Gute ist gut. Die Gerechtigkeit ist gerecht.).

Von der Gerechtigkeit selbst könnte zwar zurecht gesagt werden, sie mache gerecht oder sie schaffe ein Gerechtsein, doch widerführe dem „ist“ (dem Sein) im Bestimmungsurteil eine Verwandlung: es wäre eine Handlung gedacht, in der die Gerechtigkeit zum tätigen Subjekt des Gerechtmachens geworden wäre, die sich dem gegenüber verhält, was nicht schon gerecht ist, aber gerecht sein können muß. Sie bezöge sich notwendig durch ein wirkungsfähiges Vermögen, das sie ist und ihre eignet und darin die Gerechtigkeit selbst sich als Maß im Gerechtseinkönnen für das handelnd zur Geltung bringt, das in seinem Verhaltensvermögen gerecht und ungerecht sein kann und es im Handlungsverhalten des Gerechtmachens auch ist: genau so begreift Platon die menschliche Seele: sie ist gerecht und ungerecht. (Sonst könnte es Gerechtigkeit nicht als Maß annehmen, um gerecht zu sein: Gerechtigkeit als Zweck zeigt das nicht schon Gerechtsein dessen an, das die Gerechtigkeit als Maß nur in unbedingter Geltung annehmen kann, wie es ihr als Idee zukommt, wenn das Maß sich als Bedingung und Grund eines Seinkönnens überhaupt erweist, das sich also durch ein angegebenes Maß orientieren kann, also Vermögen der Beurteilung und der Anmessung hat, sich in Beurteilung und Entscheidung berichtigen kann und einen Sinn für das Rechte hat).

Wenn in der Selbsterkenntnis die Seele das Gerechtseinkönnen als Tugend begreift und mit der Selbstgemäßheit des Zusammenwirkens ihrer Vermögen im gemeinschaftlichen, Lehren und lernen, Bildung und Weisung, Gabe und Annahme vereinigenden Handeln verknüpft erkennt, dann kann Gerechtigkeit in jener ihr Maß aus der Gabe des gerechtmachenden Gründens der Zusammenstimmung und der Selbstgemäßheit der Vermögen in jener funktionellen Bedeutung angenommen werden, die in der Politeia unter der Formel, daß ein jedes das Seien zu tun vermöge, von Sokrates vorgeschlagen wird. Sie kann für die Vermögen der Seele als solche geltend gemacht werden, und erhält (aus dem 2. Buch der Politeia) eine Analogie mit der Arbeitsteiligen Kooperation in der zugleich politischen (verfassten) Gemeinschaft.

Die Idee wird als Maß des Vermögens, das sich selbst gemäß – als etwas selbst gemäß seiner selbst aufgenommen, wie dies Sokrates mit der in der Bestimmungsdiskussion ihrer Begriffe Thematisierten Tugend und Gerechtigkeit gegenüber den Sophisten auf der Agora tut – im Verbund mit jeweils von einander unterscheidbaren Vermögen verhalten können muß, nur durch eine Einheit von Vermögen als angenommen festgehalten, und bindet jede zur Bestimmung gestellten, herausgehobenen Begriff (einer Verhaltensart oder Maßgabeweisung) in die Teilhabegemeinschaft der in und durch die Seele ausgeübten, ihr ursprünglich eigenen Vermögen zurück. Jedes Vermögen hätte so in seiner Idee an der Gerechtigkeit als Bedingung von Einheit und Selbstgemäßheit teil, sofern deren Maßgabe die Ermöglichung handelnd darstellt, daß ein jedes das ihm Entsprechende zu tun vermag, also als Vermögen mit sich und seiner Bestimmung einstimmend ist.

Unstimmigkeit und damit die Ungerechtigkeit in der Seele ist dann möglich, wenn die Zusammenstimmung eien eigene Leistung der Seelenvermögen erfordert und eine Einheitsordnung von Vermögen in jedem Vermögen selbst in Funktion sein können muß, es im Maß seiner selbst je mit orientiert wird umwillen der Zusammenstimmung – in Gerechtigkeit: daß keines die macht seiner Selbstausübung auf Kosten der Ohnmacht und des Unvermögesn eines anderen „Vermögens“ in Anspruch nähme. Sie Seele würde in der Selbsterkenntnis in Widerstreite geraten, das sie einige ihrer Vermögen als unvermögend sich zu Bewußtsein bringen müsste, dies aber im Selbstbewußtsein nicht kann. Die Seele selbst als sie selbst zu erkennen sich aufgegeben, führt in die Wendung gegenüber einem beschreibenden Wissen und verhält sie in die Verantwortung der Gerechtigkeit: das Seinkönnen als Gerecht wird in dieser vernünftigen Selbsterkenntnis Pflicht, kann aber in dianoetisch urteilendem Logos, der sich (wie die Proportionszuteilungen im Liniengleichnis anzeigen) in seiner Denkungsart auf das Sichtbare bezieht, weder sich als seiend begreifen noch die Maßgabe annehmen. Die Vernunft (nous) ist auf die einbildungsbedingten Darstellungen angewiesen, wie es vor allem der Schlußmythos (Er-Mythos) als Jenseitsgericht der Gerechtigkeit zeigt, die als Bedingung des mit sich übereinstimmenden Selbstseinkönnens der Seele die Bildungsorientierung im Leben der Menschen ausrichtet, die in ihren Seelen gerecht und ungerecht sind, und darum vom Ursprung des Seinkönnens eines jeden ihrer Vermögen (als Seelenvermögen angenommen) die Gerechtigkeit selbst (und mit ihre die Güte und die Schönheit für das zu verantwortendende Zusammenstimmen → Verantwortung in der Schuldfrage – nicht auf einen Gott zu schieben, der als Ursprung gütig ist und Gerechtigkeit nicht als Übermacht, sondern nur als Wiederermöglichung der sich an ihrer Idee orientierenden Verantwortung der Vermögenseinheit „erwirken kann“

Hierfür ist das Handlungskonzept entscheidend, was ursprüngliche Handlung und Erneuerung der Gabe des vermögensgründenden Grundes als Maß anzunehmen ist. Vermögen ist darum nicht bloße Potentiälität, die je einer zusätzlichen Handlungsentscheidung als Kraft bedarf, um Wirklich ausgeübt zu werden. Die Handlungsmacht wird in der mit der Gerechtigkeit als Grund und Maß als Bedingung des Selbstseins und des mit Selbstbewußtsein Handeln Könnens durch die Achtung geleitet vorgestellt, die als Geistiges Vermögen in der Seele eien Einheit von Empfindung, Beurteilung und Vernunft im wieder Folgen Können zu begreifen ist, und sich als Gefühl der Erhabenheit mit der Widerfahrnis des Scheiterns aus der Einseitigkeit des Machtanspruchs von nur einem oder nur einem Teil der Vermögen der Seele einstellt und ein sich von diesem Achtungsgefühl Leitenkönnenlassen als Verhaltensform des Handelns sich bilden und die Ausrichtung bestimmen läßt.

Die Annahme der Ideen von Vermögen in Teilhabeerkenntnis der Vermögen aneinander wird verfehlt, wenn die Idee als ein Seiendes durch Urteile bestimmt und die Teilhabe dann anschauungs- oder körperanalog in Konzeptionen von Teil und Ganzem gedacht wird. Dies führt zu jenen Aporien, wie sie der Parmenidesdialog darstellt.

Sowohl diese Art der Aporie mit dem scheinbildnerischen Vergleich von Idee und Seiendem, das gegeben wäre wir Dinge und das Dingsein der Dinge in zu unmittelbarer Teilhab an Ideen annimmt, statt die Vermögensbedingungen zu unterscheiden, etwas als etwas denken, bestimmen und aussagen zu können (in einer Wissensform, die wir der dianoia zuerkannt haben, und die ihre definitive Gestalt in der Analytik der Verstandesvermögen der KrV erhält, durch die den Kategorien als Begriffe von Gegenstands überhaupt die Funktion der Anschauungsbestimmung als zugrundeliegend zuerkannt wird, durch die sie an die Bestimmung von vermittels der sinnlichen Anschauung Gegebenen gebunden sind in ihrem zusammenstimmenden Gebrauch für die Bildung von Erkenntnisurteilen über gegenständlich gegebenen Dinge und ihre nach Regeln erkennbaren Ereigniszusammenhänge : ein Teilhabe von sinnlichen Dingen an Ideen von Vermögen ist nur durch ihre Objektivation als Gegenstände der Erfahrung als mit dem urteilenden Verhalten vereinbar, bedarf also der Teilhabeeinsicht an der Idee des Verstandes als Vermögen des Urteilen und – auch wenn dies befremdlich klingen mag – der Idee des Gegenstandes (denn dieser liegt mit den Funktionen des Gegenstandsbewußtsein im Urteil den konstitutiven Bestimmungen der Kategorien und ihrer die Anschauungsformbestimmbarkeit objektivierenden Grundsätze zugrunde).

Die Teilhabe der Gegenstandsvorstellung von wahrnehmbaren Dingen (und Ereignissen) an den Ideen der Vermögen von Verstand, Urteil und Bewußtsein ist in deren Einheitsbedingungen bedingt durch die Wirklichkeit der Möglichkeit von Wahrnehmungen in der beurteilbaren Bestimmung (Bestimmungsgehalt) von Vorstellungen des Gegebenen (für das Urteil des Seins) → Widerlegung des empirischen Idealismus.

Für erinnerte Ereignisse, die nicht zur Erkenntnis als weiterzugebende Erfahrung werden können und nicht den allgemeinen Geltungsbedingungen einer Gegenstandserfahrung entsprechen, weil keine Regel erkannt wird, kann sich die Darstellungsform einer Erzählung ergeben, die jedoch mit der sprachlichen Mitteilung für andere einen Anspruch auf Bedeutung mit sich führt, der über das bloße sich Kennenlernen in einem biografischen Bericht hinausgeht. Die literarische Durchformung von lebensgeschichtlichen Erzählungen erhält erst eine allgemein bedeutsame Form der Erfahrungsgeltung, wenn sie als Darstellung einer Handlung teilhat an den Ausrichtungsentscheidungen und Bestimmungsbeurteilungen von Handlungsverantwortung, die auf die Vermögen und Bedingungen durchgreift, sie aber im Entscheidungskonflikt dort für ein teilnehmendes Empfinden, Denken und Beurteilen zu erkennen, wo das Handlungsverhalten in einer gesellschaftlich-geschichtlichen Situation steht und grundlegend maßgebliche Bestimmungen (personaler Vermögen und Prinzipien der Handlungsgemeinchaft) in Geltung und Anwendung auf konkrete Situationen aufgeworfen werden. Durchführung und lesende oder betrachtende Rezeption stehen damit je selbst unter der Anforderung ihrer Urteilskraft, die eine Werkdeutung nur mit dem Rückbezug auf die Einheitsbedingungen der Vermögen im Gemeinsinn zur anteilnehmenden Wahrnehmung der Verfehlungen von Bedingungen im Handlungs- und Entscheidungsfall

Verfehlt würde diese Art der durch literatische Gestaltung vermittelte Erzählung vermittelte Erfahrungsbildung, wenn die Werkdeutung statt der gemeinsamgrundlegenden Vermögen (der Seele und der Person im Handlungsverhalten von Lebens- und Wirkungsgemeinschaften) von sprechend Darstellenden und hörend Wahrnehmenden durch vergegentändlichende Regelmuster von Seele vorgenommen würden, einer Deutungsart, wie es sich als „Seelenmechanik“ im 19. Jh heraugebildet hat in Abkehr von einer falsch verstandenen Vermögenspsychologie, deren Einheit- und Maßgrund in den Ideen von Vermögen und der sie  gegenüber der Verfehlungsverantwortung im Ungerechten „koordinierenden und in ihrer maßgeblichen Orientierung berichtigenden“ Gerechtigkeit (aus sich erneuernder Güte des Ursprungs von Vermögen als Vermögen) sie verkannt und preisgegeben hat (Herbart denkt wie Hegel, dass die Vermögen nur „Teile“ der Seele seien, verkennen also die Unterscheidung der reflexiven Erkenntnisart gegenüber dem Gebrauch von Kategorien (der gegenüber den Vermögen und der Seele „selbst“ sich als bedingungsverletzend verbietet – und nur mit der Bedingungserkenntis der Vermögen des Verstandes im Urteilen seine Begrenzung als Rechtfertigung des Gebrauchs für die allgemein einsichtige Pflicht der Unterscheidung in der Anwendung.

Eines der großen Handlungskonfliktthemen ist darum in der dramatischen Literatur die Würdeverletzung durch Mißachtung der personalen Vermögen, indem Fähigkeiten von Personen zu Mitteln für die Durchsetzung von Zwecken der partikularen, von Widerstreit durchzogenen Macht benutzt werden. Der Geschichtsschreibung wie den Lebensberichten bedeutender, in Verantwortung stehender Persönlichkeiten (Königsdramen), zugrundeliegender Tugend- und Amtspflichten und Sittengesetze und der mit der Idee der Gerechtigkeit verbundenen Einstimmung von Vermögensausrichtungen (in der Kooperation) in Verantwortung des Widerstreits im Ungerechten bedürfen einer personalen Einheit, die nie als in einer Person gegeben dargestellt werden kann, weil sie diesen Einheitsanspruch nur in Übernahme der Enstimmungsverantwortung dem Widerstreit gegenüber, also in Teilhabe an ihm vertreten und zur Geltung bringen kann, sich damit unmittelbar an die Einsicht zur Übernahme des Maßes wendet und deren Mitwirkung nicht durch die Angabe einer Gegebenheit der Erfüllung ersetzen kann. Geltend gemacht gegen seien Verletzung und Mißachtung kann immer nur in einer konstellativen Konkrektion ein Vermögen oder eine gruppierende Verknüpfung, währen das „Ganze“ nur durch die Ideeneinhet mitgenommen ist im Geltungsanspruch, aber die je zu achtenden Bedingungen nicht durch ein übergeordnetes Ganzes gehalten werden können, sondern nur durch die Einheit, die in jedem Vermögensverahlten als sich gemäß mitverantwortet wird, also im Vergleichsbild gesprochen: das Ganze existiert weder als Zusammensetzung der Teile noch als das Mehr ihrer Summe, sondern ist als Einheit der vielen sich unterscheidenden Vermögen nicht anders anzusprechen und zu denken als druch die Einheit eines Vermögens, das in der Verantwortung der Zusammenstimmung seiner Bedingungen steht und sich in dieser auf sein Seinkönnen bezogenen Zweckbestimmung umkehren und das Erschließende seines Schlüssels weitergeben muß – im Wechsel des Führenden und Verantwortung tragenden. Zugleich bleibt eine Kontinuität, solane wir von Einstimmungsverantwortung sprechen: denn sie ist Vernunftpflicht in der Freiheit und so bewegen wir uns mit dieser Anspruchsstellung in der Konstellation von Vernunft, Pflicht und Freiheit in der Verantwortung von Widerstreit zur Einstimmung, die als Handlungsverantwortung zu vernehmen ist und darum nicht durch Darstellung gelöst, ihre Erfüllung nicht durch Darstellung gegeben werden kann, sondern vom Zuhörer und Zuschauer (der Tragödie) übernommen werden muß. Das hat dramatische Folgen für das stellvertretende Sprechen für die Gottheit, das in der Geltendmachung von bereichs- und vermögensbezogenen Handlungsgesetzen (Schutzgeboten von Vermögen und ihrer Erhaltung) auf die Vielheit von Gottheiten angewiesen ist. Die Konflikte der Tragödie sind ohne bereichsbezogene Schutzgottheiten, die die an ihren Gebieten teilhabenden Handlungspersonen unter ihr Gebot stellen, nicht darstellbar. Mit dem monotheismus muss die unter dem Entsprechungsgebot stehende Person in Ebenbildlichkeit den Konflikt in ihr und in Stellvertretung für jeden Einzelnen aller Menschen austragen (bezogen auf die Schöpfung des Menschen, unabhängig von Familie und Gesellschaft). Die das Drama der Menschwerdung Gottes und seiner Passion (Theodramatik) hörenden und verkündenden Menschen haben an der Stellvertretung des Menschensohnes und an Verkennung und Verachtung des Königtums seines Anspruchs teil – darin erst kann sich die Gerechtigkeit selbst als Wesenheit Gottes in eine Wirkung für das Gerechtmachen der Seele setzen, darin die Gerechtigkeit selbst (als Idee der ihr zugehörenden Vermögen in Beurteilung und Handlungsentscheidung, in Gesetzgebung und Rechtsprechung und Anordnung) zum Maß und Grund der je selbst auszuübenden Vermögen – in Anleitung und Orientierung der Handlungsausrichtung aus Achtung (im Schmerz der erkennbar werdenden Verfehlung und der Erhebung in die Verantwortung der Allgemeingeltung in der Nachfolge – denn die Entsprechung ist mit der jeweils einzelnen Einsicht, die unbedingt notwendig ist, nicht erfüllt – die Vollkommenheitsbestimmung ergeht an die Gemeinschaft aller Menschen als Personen – für die Personwedung) – Daraus ergibt sich mit dem trinitarischen Monotheismus die Notwendigkeit der Kirchengründung zur Traditio der die Gerechtigkeit in Berichtigung der je eigenen Verhaltensausrichtung auf die vermögensbildende Verkündigung auf die Menschheit hin verantwortende Kirche.



II.

Rückblickend lassen sich Formen des Wissens von Kant her unterscheiden und die der Naturwissenschaft zugehörige Grundhaltung der wissensbildenden Erkenntnis aus Gegenstandserfahrung von den reflexiven, praktischen und ästhetisch werkbildende Erkenntnisse und die mit diesen verbundenen Bildungsorientierungen unterscheiden.

Alternativ zum theoretischen, durch widerspruchsfrei Verbindungen von auf gegenständlich Gegebenes bezogenen Urteilen sich darstellenden Form des Wissens, das in Lehrbüchern dargestellt und abfragbar ist, dem aber ein handwerkliches Wissen wie in der Wissenschaftsentwicklung vorausging und nach wie vor durch technische Kunst und ihr Wissen vor allem der Experimentiereinrichtungen (wie im CERN) begleitet wird, bieten sich

das der Reflexionserkenntnis zugehörige Methodenwissen an,

das Wissen aus Einsicht der praktischen Vernunft, was richtig und falsch in der Handlungsentscheidung, was anzuerkennen recht ist in der Rechtfertigung von Recht und was zu achten ist und was die Achtung verletzt, als Verantwortungserkenntnis zur Übernahme des Austrags von Widerstreit umwillen der Überwindung (dies als Wissen zu begreifen hat etwas mit der Erfahrungserkenntnis im Handlungsverhalten für seine Beurteilung und die handlungsbestimmenden Entscheidungen zu tun, in die ein Wissen um die Anwendung von als geltend angenommenen Grundsätzen und maßgeblichen Kriterien eingeht, aber nicht theoretisch gesichert werden kann, sondern durch Verfahren der Rechtfertigung in Bezug auf die Frage, was rechtens ist – quid juris; darum ist diese Wissensform mit dem Methodenwissen aus reflektierendem, die Bedingungen von Vermögen erfassendem Erkennen korreliert),

während wir das technische Wissen (des Know How) dem theoretischen Wissens zuordnen, das hier seine durch hinzutretende Zweckbestimmung sich bildende Anwendung erfährt, bildet das auf die Entstehung von Kunstwerken und ihre Rezeption ausgerichtete Kunstwissen eine eigen aus geistiger Arbeit erwachsene Erkenntnis aus, die an den Materien etwas anderes zur Geltung und ins wahrnehmungsbedingte Wissen bringt, als die Naturwissenschaft durch die Erkenntnis von Regeln und Gesetzen (im gegenständlichen Verhalten). Die mit der Werkbildung und der Deutung von gefertigten Werken der Kunst (sei es bildende Kunst, Literatur und Dichtung, Musik oder Theater) entstehende Erkenntnis ist nicht zu verwechseln mit jenem Wissen, das in der Kunstgeschichte die Kenntnis bedeutet, wer was gefertigt, gemalt, komponiert oder gedichtet hat, unter welchen Umständen und in welchem Stil (womöglich gar mit welcher Absicht), sondern wird gegenwärtig in einem teilhabenden Geist, dessen aus der Werkbegegnung sich in der rezipierenden Arbeit am  Werk, die die Entstehungsarbeit des Werks als auf diese Rezeption im empfindend vernehmenden Geist ausgerichtet, ausnimmt und erfüllt, zu erfüllen annimmt und weitergebend dem Werk selbst einen Ort im Gedächtnis der geistigen Gemeinschaft gibt, im Wissen um die Bedeutung, die sich nur als Auslegung darstellen kann unter Inanspruchnahme des mit dem Künstler geteilten Gemeinsinns in Antiziaption des allgemeinen Geschmacksurteils, dass es Gut ist und Schöne, was sich durch das Werk erkennbar macht – auch wenn es (in Teilhabe am Erhabenen) ein Leidgedächtnis ingeriert und bewahrt, oder die Unmöglichkeit der stellvertretenden Rede reflektiert (wie Hölderlin im Verhältnis zur Odenstrophe).

Kunst und Dichtung haben so teil an dem Anliegen der praktischen Vernunft und gestalten Gedächtniserfahrung im Ausgriff auf eine Allgemeingeltung, die nicht unmittelbar erfüllt werden kann und des Gedenkens des Scheiterns bedarf. Darum wird das Mitteilende Sprechen im Mißlingen des Verstehens mit thematisch und trägt das Scheitern seine Intention in das Sprechen selbst hinein, das unerfüllt nicht zu Ende kommt und doch längst ins Schweigen hätte aufgehoben sein sollen. Die Dichtung, deren Materie die Sprache ist, hat hier Teil an einem Ausgriff der Erfüllung durch Sprechen in der Einheit von Geben und Annahmen, das durch die alleingängerische Handlungsarbeit nicht erfüllt, nicht gegeben ist – aber sein können will. Celan charakterisiert das lyrische Gedicht (mit dem Gebrauch von du und ich) als Händedruck. Es ist Gabe im Wort als angenommen und vernommen, so wie der Geist des Dichters das ihm zukommend mitgeteilte Wort selbst vernimmt. Die Musen sind die Verbindungsträger im Grund des Geistes, den der Werkbildner mit den werkwahrnehmend Vernehmenden teilt und in der Geistigen Arbeit der wahrnehmenden Deutung ein an Begriffsgefügen teilhabendes, das Aisthesisgedächtnis wahrendes Erkennen eröffnet und annimmt. Dem Scheinhaften der Annahme des Gelingens der im Werk des Gedichts sich als Geist vollziehenden Einheit und Verbindung entgegnet das Werk durch das Erkennbarmachen seiner Fiktion, ohne dem Bild der Vereinigung untreu zu werden. Es braucht der Geist dazu nicht nru ein Werk, darum ist das absolute Kunstwerk unmöglich und hat als Fiktion an der Verknüpfung der Werke im Rezeptionsgedächtnis teil, das den Zusammenhang von Werken nicht zeitlinear ordnet, sondern von den Erkenntnis- und Themenfeldern her, die sich mit ihnen in einer Gattung oder gattungsinterferrent stellen.



III.

Zur Unterscheidung der Wissensarten braucht es eine Einteilung des Wissens selbst. Da diese Einteilun nicht disjunktiv erfolgen kann, denn bereits die Unterscheidung des Gegenstandswissens vom Methodenwissen durch Reflexionserkenntnis ist nur in der Reflexion möglich, ist eine durch den urteilenden Verstand geleitetes Unterscheidungsverfahren nicht durchführbar.

Erfolgt hingegen die Einteilung als solche reflexiv, das das einteilende Verfahren in seinen Bedingungen und Vermögen selbst thematisch wird und einen Art des Wissen schaffenden Erkennens bildet, es als Einteilung das Wissen identifziert und als Einteilungswissen zugleich eine identiätsbedingende Teilhabebedingung ausmacht, müssen alle Formen des Wissens zugleich durch Bestimmungsgründe bestimmt sein, die zu den Identiätsbedingungen des Wissens als solchem gehören.

Dies läßt sich durch urteilende Bestimmung (Definition) nicht logisch konsistent in einer einheitswahrenden Weise darstellen. Doch muß die Einheit der sich unterscheidenden Identitätsbedingungen gewahrt werden und aufgezeigt, wie diese der Einteilung in Wissensarten aus dem Wissen selbst zugrundeliegen. Diese Aufgabe läßt sich nur in einer topografischen Systmatik der Bestimmungsverhältnisse des Begriff der Idee des Wissens darstellen, dessen Bedeutung sich in die identitätswahrenden Bedingungen gliedern und integrieren läßt. Die Gliederung muß den Ideenbegriff zum Zentrum haben, der dann durch seien Bedeutungsbedingungen (bedeuteten Bedingungen) bestimmt wird und sein Vermögen, in allen Formen Wissen zu sein und als Wissen bewußt sein zu können, wahrt. Die Bedingungen werden als Bedingungen des Wissensvermögens bedeutet, das sich gemäß den unterschiedlichen Anforderungen der Erkenntnis in den verschiedenen Weisen des Handlungsverhaltens verschieden ausrichtet und die Verschiedenheit der Ausrichtung im Selbstbewußtsein als Wissen, das in wechselnder Haltung sich zeigt und bekundet, durchgreifend vereint und zusammenbindet.

Mit den Ausrichtungen der Haltungen (vgl. die Disposition im habitus) ist ein Raumsinn der Orientierung gefordert, der sich nicht rein logisch unterscheiden und zusammenhalten läßt, wie Kant dies für die Orientierung von Links und Rechts für die Gegenden im Orientierungsraum anzeigt.

Die geforderte Integration zur Wahrung der Einheit der Idee des Wissens in seiner Einteilung bedarf eines die wechselnden Ausrichtungen im Raum integrierendem Verfahrens, das Wegweisungen unter der Voraussetzung der Vollendung des gegangenen Wegs mit den jeweils in anderer Richtungsbestimmung sich ausweisenden Wegbedingung sukzessiv als Bedingung einholt und in seiner jeweiligen Funktionalität einander verbindet, ausweisen, daß sie einander bedingen und die jeweils nächste Wegfunktion in der vorangehenden vorausgesetzt war, so daß am Ende sich die Vereinigung zurückbindet in die erste Bedingungsannahme. Die Integration vollzieht also einen Kreis, eine Drehbewegung, die – in der reflexiven Einteilung des Wissens beim Wissen als Einteilung ansetzt, und über System und Methode zur Erkenntnis führt, aus der sich in den verschiedenen Erkenntnisaren – aus Erfahrung, als Reflexion und als Berichtigung für die wissbare Geltung – das Wissen selbst in seiner durchgängigen Identität bewährt.  


Die geschilderte Drehbewegung kann im jeweiligen Schritt der Annahme der Ausrichtungsbestimmung einer Wissenshaltung (und Bestimmung als Wissensform) durch ein Identitätsurteil dem Begriff des Wissens in der Identitätsform eine Bedeutung bestimmen, die Formbestimmung und Bedingungsbedeutung in einem ist. Diese Zweideutigkeit erfordert den Wechsel in der Einholung weiterer Bedingungen, durch deren Funktion eine Formeinheit dann zur Bestimmtheit gebracht ist, wenn von ihr her die anderen Funktionsbedingungen vereinigt werden. Das Urteilswissen hat als Funktion z.B. auch am Wissen als Methode durch Reflexionserkenntnis teil, ist darin aber nicht leitend und nicht die Integrationsinstanz (nicht die Einheit des objektiven Selbstbewußtseins – kein Sein als Position des Dings …nicht in modalkategorialer Beurteilung).